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Verpackungstricks, Mogelpackungen, versteckte Preiserhöhungen, Shrinkflation, wie die Industrie Verpackung für ihren Profit nutzt

Gut verpackt ist halb betrogen - Die Verpackungstricks der Industrie- Beispiele für Verpackungstricks - Mogelpackung

Tricks mit Verpackungen sind omnipräsent in vielen Industrien.Der erste Eindruck ist immer das äußere Erscheinungsbild – auch bei Produkten, die wir in Supermärkten, Discountern und Drogerien tagtäglich erwerben. Hersteller wissen das genau und setzen auf Altbekanntes und Vertrautes: Oft begleitet uns die Verpackung unseres Lieblingsproduktes über viele Jahrzehnte oder gar das ganze Leben. Aber nicht immer bleibt der Inhalt, der sich in den Folien, Schachteln und Tüten verbirgt, der gleiche.

Die Verpackungsindustrie wendet schon lange Tricks an, die Verbraucher in Sicherheit wiegen, aber gleichzeitig in die Irre führen sollen. Immer raffiniertere Strategien sorgen dafür, dass Konsumenten die Preiserhöhungen gar nicht mehr bemerken. Dahinter verbergen sich ausgeklügelte Marketingstrategien, denn nichts ist für Handelsunternehmen schlimmer, als ein schlechtes Gefühl beim Endverbraucher. Beispiele für Tricks und Mogelpackungen gibt es zahlreiche, und besonders die großen Markenhersteller spielen mit dem Vertrauen der treuen Kundschaft.

Wer nun glaubt, dass ihn der Rechtsstaat vor den fiesen Verpackungstricksereien schützt, der irrt gewaltig: Rechtlich gesehen befindet sich das Vorgehen in einer Grauzone. Doch es gibt Hoffnung, denn Verbraucherzentralen machen schon seit Jahren auf die versteckte Preiserhöhung, auch „Shrinkflation“ genannt, aufmerksam.

DIE „MOGELPACKUNG DES JAHRES“ – BEISPIELE FÜR VERPACKUNGSTRICKS und Shrinkflation

Die Verbraucherzentrale Hamburg verleiht jedes Jahr einen nicht gerade ehrenwerten Preis: Die Mogelpackung des Jahres. Im Jahre 2022 ging die goldene Himbeere der Verpackungsindustrie an das allseits bekannte Streichfett Rama. Der Hersteller ist hier besonders geschickt vorgegangen und hat den Packungsinhalt um ein Fünftel reduziert: Anstatt 500 Gramm gibt es nur noch 400 Gramm der beliebten Margarine – der Preis ist jedoch gleich geblieben. Die Dose blieb dabei natürlich gleich groß, damit Kunden die Schwindelei beim Einkauf nicht so schnell bemerken. Das sind unrühmliche Beispiele für heimliche Preissteigerungen. Die Inhalte schrumpfen. Die Käufer werden betrogen, so die Verbraucherschützer.

Auch andere Markenprodukte zogen bei genauerem Hinsehen den Zorn der Kunden auf sich und wurden der Verbraucherzentrale Hamburg als Mogelpackung gemeldet, darunter namhafte Marken wie Calgon, Haribo und Pringles. All diese Produkte fielen im Jahr 2022 besonders mit ihren Täuschungen auf und ärgerten Käufer, die somit zusätzliche Luft anstatt des gewünschten Produkts im Einkaufswagen hatten. Mal wird mit der Verpackungsgröße getrickst. Mal mit der Mengenangabe. Mal sind doppelte Böden im Einsatz (oft bei Kosmetik), mal will man eine größere Füllmenge vortäuschen.

Mit ihrer umstrittenen Preisverleihung ärgert die Verbraucherzentrale Hamburg bereits seit Jahren namhafte Markenhersteller, indem die Aufmerksamkeit auf ein Thema gezogen wird, das eigentlich unterm Radar bleiben soll. Denn mit ihrem durchdachten und hinterlistigen Vorgehen wollen Unternehmen ihre Kunden bewusst heimlich hinters Licht führen. Dafür nutzen sie Sie die Unbedarftheit der Verbraucher schamlos aus.

WELCHE TRICKS NUTZEN HERSTELLER, für verschleierte Preiserhöhungen?

Die Kreativität der Verpackungsindustrie kennt keine Grenzen. Wer denkt, dass er mit einem wachsamen Auge dem Schwindel entgehen kann, unterschätzt die Bandbreite der Tricks, die bereits seit Jahren erfolgreich genutzt werden. Kaum ein Produkt ist vor der Masche der Hersteller sicher. Einige Beispiele für Täuschungsmanöver sind so undurchsichtig, dass sie dem Endkunden kaum auffallen.

DER KLASSIKER: GLEICHE VERPACKUNG, WENIGER INHALT

Hierbei handelt es sich um die beliebteste Masche der Produkthersteller: Anstatt den Preis für eine Packung des Produkts transparent zu erhöhen, wird der Inhalt reduziert, die Größe der Produktverpackung bleibt aber gleich oder ändert sich nur geringfügig. Verbraucherinnen und Verbraucher merken von dieser „Shrinkfation“ also zunächst nichts, außer sie vergleichen den angegebenen Kilopreis mit dem der ursprünglichen Packung. Doch wer hat diese Kilopreise schon im Supermarkt zur Hand?

Die Hersteller hoffen also darauf, dass die Mengenreduzierung nicht bemerkt wird. Im Falle von Rama oder aber auch Leerdammer ging das Vorgehen aber ein bisschen zu weit: Kunden beschwerten sich bei der Verbraucherzentrale, dass eine Packung Margarine nicht mehr für ein Backrezept ausreicht. Leerdammer hingegen reduzierte nicht nur die Menge des Käses, sondern schlug auch noch satte 50 Cent auf den Preis auf.

Manche Hersteller sind immerhin so fair und weisen Kunden mit den Worten „Neuer Inhalt“ auf die Veränderung hin. Andere hingegen wollen mit schönklingenden Floskeln über ihre Verpackungstricks hinwegtäuschen. „Neue Rezeptur“ oder „Bessere Qualität“ sollen uns vorgaukeln, dass sich das Produkt zum Positiven hin verändert hat.

DIE TRICKS DER KOSMETIKINDUSTRIE

Auch bei Kosmetika und Pflegeprodukten sind Kunden nicht vor einer geheimen Preissteigerung sicher. Besonders in der Welt der Drogerieprodukte sind regelmäßige Verpackungsänderungen an der Tagesordnung, um immer wieder neue Konsumenten anzusprechen. Bei Cremes in Tiegeln haben Hersteller ein besonders leichtes Spiel: Durch die dicken Glaswände wirkt es für den Endverbraucher so, als ob der mehr Inhalt enthalten ist, als in Wirklichkeit. Marken wie L’oreal setzen auf diese dickwandigen Cremetiegel, während der tatsächliche Inhalt nur auf der Rückseite der Schachtel zu lesen ist.

Alltägliche Produkte wie Zahnpastatuben sind auch nicht vor einer List sicher: Hersteller wie z. B. Colgate verbreiteten den Tubenausgang, damit bei jedem Zahnputzvorgang mehr Zahnpasta verbraucht wird. Ein vollständiges Ausdrücken der Tube ist durch den hohen Anteil von weichem Plastik gar nicht mehr möglich: Menschen, die ihre Zahnpastatube vollständig aufbrauchen möchten, müssen feststellen, dass diese immer wieder in ihren Ursprungszustand zurückkehrt.

BESONDERS GESCHICKT: LIMITED EDITIONS, ADVENTSKALENDER UND CO. als Mogelpackungen

Ein wahres Fest für viele Hersteller sind Produkte, die in limitierten Verpackungen angeboten werden. Verbraucher sind in der Regel dazu bereit, für hübschere und unkonventionelle Verpackungen mehr Geld auszugeben. Einmal im Jahr ergibt sich daraus eine große Chance für geschickte Täuschungen: Mit Adventskalendern können die Hersteller ihren Kunden richtig viel Geld aus der Tasche ziehen: Ein bisschen hübsche Verpackung um ein paar Süßigkeiten, und es wird ein vielfacher Preis verlangt.

Ferrero lässt sich da nicht lumpen und verkauft seine ohnehin schon sehr beliebten Süßigkeiten zum Wucherpreis. Für gerade einmal 263 Gramm Kinder Bueno, Duplo und Co. verlangen Supermärkte im Adventskalender mehr als 11 Euro. Zum Vergleich: Eine 200 Gramm Packung Schokobons kosten aktuell 3,49 Euro. Wer nicht in diese Falle tappen will, sollte seinen Adventskalender also lieber selber basteln.

DER RECHTLICHE RAHMEN: DÜRFEN HERSTELLER VERPACKUNGSTRICKSANWENDEN?

Rechtlich befinden sich Hersteller mit ihrem Verhalten in einer Grauzone. Viele Details sind bis heute nicht eindeutig geregelt und Tricks zum Teil legal. Gesetzlich nicht erlaubt ist es, uns mit einer Übergroßen Verpackung zu täuschen. Enthält eine Verpackung ohne weiteren Grund mehr als 30% Luft, verstößt der Hersteller gegen das Mess- und Eichgesetz. Oft sind die Verpackungen aber so bemessen, dass der Wert deutlich unter diesen 30 Prozent liegt. Da Preise und Füllmenge aufgrund des Kartellrechts von unterschiedlichen Stellen festgelegt werden, schieben sich Händler und Hersteller gegenseitig die Schuld zu. Aktuell arbeitet die Politik an einer verbraucherfreundlichen Lösung.

DIE AUSWIRKUNGEN AUF VERBRAUCHER UND VERPACKUNGSINDUSTRIE

Für die Lebensmittelhersteller hat das umstrittene Vorgehen nicht nur Vorteile. Immer mehr Menschen achten auf Preise und Nachhaltigkeit und sind nicht bereit, übergroße oder irreführende Verpackungen zu kaufen. Die zunehmende Aufgeklärtheit über die „Shrinkflation“ bringt die Branche deswegen in Bedrängnis. Am Ende entscheidet nämlich der Kunde, welches Produkt in seinem Einkaufswagen landet.

Endverbraucher sollten immer den Preis pro Kilo oder pro 100 Gramm im Blick haben, um verschiedene Produkte miteinander zu vergleichen. Wer die dreiste Masche der Industrie nicht mitfinanzieren will, meidet am besten Produkte, die bereits negativ mit Verpackungs-Tricks aufgefallen sind. Nur so können Hersteller dazu gedrängt werden, offen und transparent mit Erhöhungen des Verkaufspreises umzugehen.

Mehr dazu auf den Seiten der Verbraucherzentrale Hamburg – Mogelpackung des Jahres, sowie unseren Fachbereichen Food Packaging, Pharma Packaging und Kosmetik Packaging.

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