Das letzte Trinkgeld
Das letzte Trinkgeld: Wie eine 15-Prozent-Norm beim Erben Milliarden mobilisieren könnte 400 Milliarden Euro wechseln jährlich in Deutschland die Generation. Fast alles bleibt in den Familien. Was wäre, wenn sich das ändert? Im Sommer 2025 saß ich mit dem Geschäftsführer einer gemeinnützigen Organisation beim Mittagessen. Wir sprachen über Erbschaftsfundraising – Broschüren, Veranstaltungen, persönliche Beratung. Dann […]

Das letzte Trinkgeld: Wie eine 15-Prozent-Norm beim Erben Milliarden mobilisieren könnte
400 Milliarden Euro wechseln jährlich in Deutschland die Generation. Fast alles bleibt in den Familien. Was wäre, wenn sich das ändert?
Im Sommer 2025 saß ich mit dem Geschäftsführer einer gemeinnützigen Organisation beim Mittagessen. Wir sprachen über Erbschaftsfundraising – Broschüren, Veranstaltungen, persönliche Beratung. Dann kam die Rechnung. Das Kartenlesegerät fragte: 10, 15 oder 20 Prozent Trinkgeld?
Und in diesem Moment war er da, der Gedanke, der mich seitdem nicht mehr loslässt.
„Was wäre“, sagte ich, „wenn wir das Spiel komplett ändern? Wenn sich alle Organisationen zusammentun und gemeinsam eine gesellschaftliche Norm etablieren: Fünfzehn Prozent jeder Erbschaft für einen gemeinnützigen Zweck nach Wahl. Wie fünfzehn Prozent Trinkgeld – nur für die Gesellschaft.“
Seine Antwort war bezeichnend: „Unsere Spenderinnen und Spender erwarten, dass wir für unsere Sache kämpfen, nicht für die der anderen.“
Diese Haltung – so verständlich sie ist – verhindert den großen Wurf. Und sie übersieht, was auf dem Spiel steht.
Die Spendeneinnahmen in Deutschland sinken. Das ist kein zyklisches Tief. Wir erleben einen Klimawandel des Gebens. Technologische Disruption, kulturelle Polarisierung, geopolitische Krisen, Inflation, Kriege – wir leben in einer Zeit extremer Verunsicherung. Die Älteren sorgen sich um ihre Rente und die Zukunft ihrer Enkel. Die Jüngeren fragen sich, ob sie sich jemals eine Wohnung leisten können. In einem solchen Klima wird jeder Euro, der das eigene Konto verlässt, zum Risiko. Die Spendenbereitschaft schrumpft nicht aus Geiz – sie schrumpft aus Angst. Und dieser Trend wird sich nicht umkehren. Die Beschleunigung ist strukturell, nicht konjunkturell.
Aber es gibt einen Hebel, der von dieser Verunsicherung vollkommen unberührt bleibt: die Erbschaft.
In den kommenden Jahren werden in Deutschland bis zu 400 Milliarden Euro jährlich vererbt – so die Schätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Das ist das Dreiunddreißigfache des gesamten deutschen Spendenaufkommens. Trotzdem vermachen nur sehr wenige Menschen etwas an gemeinnützige Organisationen. Die Lücke zwischen Potenzial und Realität ist grotesk. Und sie hat einen Namen: fehlende gesellschaftliche Norm.
Ich schlage vor, das zu ändern. Nicht mit einer Kampagne. Nicht mit besserer Legacy-Kommunikation. Sondern mit einem neuen gesellschaftlichen Default-Modell für den Nachlass – einer strategischen Systementscheidung des gesamten gemeinnützigen Sektors.
Was diese Idee von allem unterscheidet, was es gibt
Ja, es gibt bereits Initiativen zum gemeinnützigen Vererben. In Deutschland „Mein Erbe tut Gutes“, in Großbritannien „Remember a Charity“, in der Schweiz „My Happy End“. Und ja, fast jede große NPO hat inzwischen eine Unterseite zum Thema Testamentsspende, mit Erbschaftsrechner und Kontaktformular.
All das ist verdienstvoll. Und all das reicht nicht. Denn die bisherige Logik lautet im Kern: Menschen sollen besser verstehen, dass gemeinnütziges Vererben möglich ist. Meine These lautet: Menschen brauchen nicht nur Aufklärung über die Möglichkeit, sondern einen klaren sozialen Maßstab dafür, wie gemeinnütziges Vererben üblicherweise aussieht. Das klingt nach einer kleinen Verschiebung. In Wahrheit ist es der Unterschied zwischen Information und Entscheidungsarchitektur. Zwischen einer Option und einer Norm. Zwischen „Man könnte“ und „So macht man das heute.“
Was ich hier vorschlage, unterscheidet sich in vier entscheidenden Punkten.
Erstens: am Erblasser ansetzen, nicht an den Erben. Die meisten Ansätze lassen offen, wer eigentlich handeln soll. Das klingt unerheblich, ist aber psychologisch der gesamte Unterschied. Sobald eine Erbschaft auf dem Konto der Erbenden liegt, greift der Endowment-Effekt – eines der robustesten Ergebnisse der Behavioral Economics seit Kahneman, Knetsch und Thaler: Was wir besitzen, bewerten wir systematisch höher als das, was wir noch nicht haben. Innerhalb von Tagen ist das Geld mental verplant – für die Hypothek, das Studium der Kinder, die Renovierung. Jeder Euro, der jetzt weggegeben wird, wird durch das Framing der Verlustaversion zur schmerzhaften Ausgabe – mit allen psychologischen Hürden, die normales Spenden hat. Vor dem Eigentumsübergang ist die Logik eine andere: Dann geht es nicht um Verzicht, sondern um Nachlassgestaltung. Die 15-Prozent-Idee verlagert die Entscheidung dorthin, wo sie psychologisch am leichtesten fällt: zum Erblasser, vor dem Übergang, vor dem Besitz, vor dem Schutzreflex. Sie umgeht nicht nur die Hürden des klassischen Spendens – sie umgeht auch die Hürden des geerbten Besitzstandes.
Zweitens: einen konkreten Anker setzen. „Bedenken Sie gemeinnützige Organisationen in Ihrem Testament“ ist eine freundliche Einladung ins Ungefähre. Wie viel? Wem? Wie? Ohne Antwort passiert in der Regel: nichts. Der Anchoring Effect, beschrieben von Tversky und Kahneman, zeigt: Ein gesetzter Bezugspunkt prägt spätere Entscheidungen überproportional stark – selbst dann, wenn er auf den ersten Blick nur wie eine Orientierungshilfe wirkt. Beim Trinkgeld steht die Zahl auf jedem Kartenlesegerät: 10, 15, 20 Prozent. Niemand muss nachdenken, wie viel angemessen ist. In Deutschland weiß jeder, was sich gehört. Im Ausland fragt man vorher – weil die Norm fehlt und man sie kennen muss, bevor man handeln kann. Die 15-Prozent-Norm schafft genau diese Klarheit fürs Vererben: hoch genug, um relevant zu sein. Niedrig genug, um niemanden zu erschrecken. Konkret genug, um in ein Testament geschrieben zu werden. Normen brauchen keine perfekte Zahl. Sie brauchen eine wiedererkennbare Zahl.
Drittens: eine gesellschaftliche Norm etablieren statt zu informieren. Information ändert Wissen, aber selten Verhalten. Es ist der Unterschied zwischen einer Broschüre der Gastronomie-Innung, die erklärt, dass man Trinkgeld geben kann, und einer Gesellschaft, in der es sich gehört. Beim Trinkgeld diskutiert niemand, ob man überhaupt gibt – höchstens, ob es fünf Prozent mehr oder weniger sein sollen. Es ist selbstverständlich, es geht von der Hand, es ist akzeptiert. Genau diesen Status braucht die gemeinnützige Erbschaftsverfügung. Normen entstehen nicht primär durch Information. Sie entstehen durch Wiederholung, soziale Lesbarkeit und situative Einbettung. Der Sprung von der Information zur Selbstverständlichkeit ist die eigentliche Aufgabe – und keine der bestehenden Initiativen versucht ihn.
Viertens: systemisch denken statt in einzelnen Kampagnen. Eine Norm entsteht nicht aus Medien allein. Sie entsteht dort, wo Menschen Entscheidungen tatsächlich strukturieren – beim Notar, beim Anwalt, in der Testamentsvorlage, in der Bestattungsvorsorge, in Verbraucherinformationen, in der Kommunikation der NPOs selbst. Niemand versucht heute, eine gesamtgesellschaftliche Norm zu etablieren, die gleichzeitig alle diese Berührungspunkte durchdringt. Das ist der Unterschied zwischen einer Kampagne und einer Infrastruktur. Und nur eine Infrastruktur kann eine Norm tragen.
Was ich vorschlage, ist etwas grundlegend anderes als alles, was es gibt: eine freiwillige, bezifferte, gesellschaftlich getragene Norm, die das Vererben für gemeinnützige Zwecke so selbstverständlich macht wie das Trinkgeld im Restaurant. Kein Gesetz. Kein Zwang. Sondern ein kultureller Wandel, der auf den stärksten Mechanismus der Verhaltensänderung setzt, den die Sozialpsychologie kennt: die soziale Erwartung.
Großbritannien ist hier ein interessanter Vergleich – nicht weil man das Modell kopieren könnte, sondern weil dort klar wird, was „Normarbeit“ bedeutet. Remember A Charity ist ein Zusammenschluss von rund 200 Organisationen, die gemeinsam mit dem Rechtssektor daran arbeiten, Schenkungen im Testament zur sozialen Norm zu machen. Allerdings gibt es dort einen fiskalischen Verstärker: Wer mindestens 10 Prozent des Nachlasses gemeinnützig vermacht, kann den Erbschaftsteuersatz von 40 auf 36 Prozent senken. Die Herausforderung in Deutschland wäre anspruchsvoller – und intellektuell sauberer. Denn hier müsste die Norm ohne steuerlichen Rückenwind entstehen. Nicht über Incentives, sondern über kulturelles Framing, über Sprache, über Defaults, über Touchpoints. Das macht die Idee nicht schwächer. Es macht sie ehrlicher.
Die einzige Spende, die nichts kostet
Jede Spende zu Lebzeiten bedeutet Verzicht. Wer 100 Euro gibt, hat 100 Euro weniger. Jeder Spendenaufruf konkurriert mit Miete, Urlaub, Altersvorsorge. Und in Zeiten wachsender Verunsicherung wird diese Konkurrenz härter, nicht leichter.
Aber es gibt eine Spende, die den Gebenden nichts kostet. Buchstäblich nichts.
Wer fünfzehn Prozent seines Nachlasses gemeinnützig vererbt, verzichtet auf keinen einzigen Restaurantbesuch, keine Urlaubsreise, keinen Quadratmeter Wohnfläche. Die Entscheidung fällt zu Lebzeiten, die Wirkung entfaltet sich danach. Es ist die großzügigste Geste, die man machen kann – ohne auch nur einen Cent dafür zu bezahlen.
Das ist kein marginaler Unterschied zu anderen Formen des Gebens. Das ist ein Kategorienwechsel.
Jede Fundraising-Strategie der vergangenen Jahrzehnte kämpft gegen denselben Gegner: die Verlustaversion – in Daniel Kahnemans Prospect Theory der stärkste Treiber menschlicher Entscheidungen. Wir empfinden den Schmerz eines Verlustes etwa doppelt so stark wie die Freude über einen gleich großen Gewinn. Bei einer testamentarischen Verfügung gibt es diesen Gegner nicht. Der Erblasser spürt keinen Verlust. Er ist nicht mehr da, um ihn zu spüren. Was bleibt, ist reine Wirkung.
Es braucht dafür keine App, keine Plattform, kein Fintech. Es braucht einen Stift und fünf Zeilen mehr im Testament. Die mächtigste Spende der Welt ist zugleich die einfachste.
Und die Erben? Verlieren fast nichts
Die durchschnittliche Erbschaft in Deutschland beträgt 363.000 Euro. Bei fünfzehn Prozent gingen rund 54.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation nach Wahl. Den Erbenden blieben über 308.000 Euro – immer noch eine lebensverändernde Summe.
Auch für die Erbenden ist dieses Geld ein unerwarteter Zugewinn. Niemand hat es erarbeitet. Es ist ein Geschenk. Verhaltensökonomen sprechen von einem „Windfall“ – Geld, das psychologisch anders kategorisiert wird als Gehalt. Richard Thaler nannte das Mental Accounting: Wir ordnen verschiedene Geldquellen unterschiedlichen „Konten“ zu. Das Erbschaftskonto hat den geringsten psychologischen Schutz – weil es nie Teil der eigenen Lebensplanung war. Dazu kommt der Status Quo Bias: Sobald der Erblasser fünfzehn Prozent verfügt hat, wird das für die Erbenden zum gegebenen Rahmen. Nicht sie müssen aktiv geben – sie müssten aktiv anfechten, um den Rahmen zu ändern. Die psychologische Architektur arbeitet für die Norm, nicht gegen sie.
Manche werden einwenden: In Krisenzeiten wollen Eltern ihre Kinder maximal absichern. Das stimmt – und genau deshalb ist die 15-Prozent-Norm so klug gewählt. 85 Prozent eines großen Erbes sind keine Einschränkung. Sie sind ein enormes Geschenk. Die Familie bleibt Hauptadressatin des Erbes – aber nicht mehr alleinige. Die 15 Prozent sind nicht das Ende familiärer Fürsorge. Sie sind ihr zivilgesellschaftliches Gegenüber. Und die Alternative – 100 Prozent eines Erbes ohne jeden gesellschaftlichen Beitrag – ist oft nichts anderes als unverdientes Trägheitskapital, das keinerlei Wirkung über die eigene Familie hinaus entfaltet.
Bemerkenswert ist dabei ein Befund, der im Fundraising oft unterschätzt wird: Die Erbenden selbst sind deutlich weniger ablehnend, als viele vermuten. Laut einer forsa-Umfrage im Auftrag der SOS-Kinderdörfer hätten 72 Prozent der Befragten kein Problem damit, wenn Eltern einen Teil ihres Erbes für einen wohltätigen Zweck vermachen würden. Der kulturelle Boden ist vorbereitet.
Und wie beim Trinkgeld gilt: 15 Prozent sind die Norm, nicht die Obergrenze. Wer mehr will und kann, gibt mehr. Aber 15 Prozent sind das, was sich gehört – das gesellschaftliche Minimum, so wie beim Trinkgeld in der Gastronomie.
Die Spendenmathematik: Warum das alles ändert
Wie viel Geld in Deutschland aktuell an gemeinnützige Organisationen vererbt wird, weiß niemand genau. Die Hans-Böckler-Stiftung stellt fest: „Zur Höhe der Übertragungen an steuerlich begünstigte Organisationen liegen in Deutschland keine Informationen vor.“ In der Schweiz, wo gemeinnütziges Vererben deutlich verbreiteter ist, fließen von 28,5 Milliarden Franken Erbvolumen rund 1,1 Milliarden an gemeinnützige Organisationen – knapp vier Prozent. In Deutschland dürfte der Anteil bei ein bis zwei Prozent liegen.
Jetzt rechnen wir hoch – in drei Szenarien.
Szenario 1 – konservativ: Nur zehn Prozent der Erblassenden machen mit. Sechs Milliarden Euro jährlich zusätzlich. Die Hälfte des gesamten heutigen Spendenaufkommens – als neuer Strom, der mit keiner einzigen bestehenden Spende konkurriert.
Szenario 2 – realistisch: Ein Viertel beteiligt sich. 15 Milliarden Euro jährlich. Mehr als das gesamte private Spendenvolumen. Die Finanzierungsgrundlage des Sektors würde sich verdoppeln.
Szenario 3 – die neue Normalität: Die Hälfte aller Erblassenden handelt danach. 30 Milliarden Euro jährlich. Das Zweieinhalbfache des deutschen Entwicklungshilfeetats.
Und das Entscheidende: Diese Milliarden verteilen sich nicht nur auf die großen Player. Die 15-Prozent-Norm wirkt dezentral. Der Erblasser wählt selbst, wohin sein Vermächtnis geht. Die Freiwillige Feuerwehr im Dorf, das Tierheim nebenan, der Sportverein, die Kirchengemeinde, die lokale Hospizinitiative – sie alle werden zu selbstverständlichen Empfängern. Das ist keine Umverteilung von oben. Das ist gelebte Subsidiarität.
Was das zusätzlich ermöglichen würde
Milliarden sind abstrakte Zahlen. Wichtig: Es geht nicht darum, den Staat aus seiner Verantwortung zu entlassen. Soziale Sicherung, Bildung, Gesundheit – das bleibt eine öffentliche Aufgabe. Aber gemeinnützige Mittel können Qualitäten ermöglichen, die kein Staatshaushalt leisten kann: Schnelligkeit, Vielfalt, lokale Nähe, Innovation.
Schon im konservativsten Szenario – sechs Milliarden jährlich – könnten wir die Finanzierung sämtlicher Tafeln in Deutschland dauerhaft sichern und flächendeckend Schuldnerberatung ausbauen. Im realistischen Szenario kämen Programme hinzu, die heute chronisch unterfinanziert sind: Hospizarbeit, Telefonseelsorge, Stipendien für Kinder aus einkommensschwachen Familien.
Im Vollszenario reden wir über eine Größenordnung, die dem gemeinnützigen Sektor eine völlig neue Handlungsfähigkeit gibt – in Umweltschutz, Entwicklungszusammenarbeit und Kultur. Nicht als Ersatz für staatliches Handeln, sondern als freiwillige Ergänzung, mit riesigen Summen, von den Bürgerinnen und Bürgern selbst bestimmt.
Die strategische Logik: Warum das eine Systementscheidung ist
Ich weiß, wie NPO-Vorstände ticken. Die bisherigen Argumente klingen gut – aber sie klingen nach Fundraising. Die 15-Prozent-Norm ist kein Fundraising-Projekt. Sie ist die wichtigste strategische Weichenstellung, die der gemeinnützige Sektor in den nächsten Jahrzehnten treffen kann.
Market Maker statt Verdrängungswettbewerb
Große NPOs kämpfen um dieselben Spenderinnen und Spender. Der Spendenmarkt schrumpft, die Zahl der Organisationen wächst, die Kosten steigen. Die 15-Prozent-Norm durchbricht diese Logik. Sie vergrößert nicht den Anteil einer Organisation am bestehenden Kuchen – sie erschafft einen neuen, gigantischen Kuchen. In der Strategielehre heißt das Coopetition: Organisationen kooperieren, um den Gesamtmarkt zu vergrößern – und konkurrieren dann innerhalb des gewachsenen Marktes. Amazon, Apple und Google haben gemeinsam den E-Commerce-Markt erschaffen, bevor sie darin um Anteile kämpften. Der gemeinnützige Sektor braucht genau dieses Denken.
Organisationseigenkapital aufbauen
Erbschaftseinkünfte ändern die Finanzarchitektur fundamental. Ja, die Ernte kommt erst in zehn bis zwanzig Jahren. Aber genau das ist der Punkt: Erbschaftsfundraising ist der Aufbau von Organisationseigenkapital. Es verwandelt eine Organisation, die jedes Jahr ums Überleben kämpft, in eine, die auf einem soliden Fundament steht. Kein anderer Fundraising-Kanal bietet die Aussicht auf so hohe Einzelzuwendungen bei so niedrigen laufenden Kosten.
Die Norm als Reputationsschutzschild
Und die Norm löst ein Problem, das den gesamten Sektor bremst. Jede NPO, die Erbschaftsfundraising betreibt, kennt die Angst vor dem Vorwurf der „Leichenfledderei“. Dieses reputative Risiko ist real – und es ist der Hauptgrund, warum viele Organisationen das Thema nur halbherzig angehen.
Die 15-Prozent-Norm neutralisiert dieses Risiko. Sie verschiebt die Kommunikation von der Bitte zum Protokoll. Wenn gemeinnütziges Vererben eine gesellschaftliche Erwartung ist – so wie das Trinkgeld –, dann ist die Ansprache kein aggressives Betteln, sondern ein Informationsgespräch. Nicht die einzelne NPO fragt nach dem Erbe – die Gesellschaft erwartet es. Die Initiative wird zum Blitzableiter: Sie absorbiert die Sensibilität des Themas und gibt jeder Organisation den Schutz einer gesellschaftlich getragenen Norm.
Mit einem Satz: Die Norm entmoralisiert die Ansprache und normalisiert die Entscheidung.
CEOs, die Shitstorms fürchten, bekommen genau das, was sie brauchen: einen Rahmen, in dem das Sprechen über Erbschaften so normal ist wie die Frage nach dem Trinkgeld. Nicht mehr: „Könnten Sie auch an uns denken?“ Sondern: „Immer mehr Menschen planen heute einen gemeinnützigen Anteil in ihrem Nachlass ein. Häufig liegt dieser bei rund 15 Prozent.“
Ein historisches Zeitfenster
Es gibt noch ein Argument, das auf jede Vorstandsagenda gehört. Die Wirtschaftswunder-Generation – die vermögendste Generation, die Deutschland je hatte – wird in den kommenden ein bis zwei Jahrzehnten ihr Vermögen weitergeben. Das ist keine Prognose, das ist Demografie. Wenn wir es versäumen, jetzt eine Norm zu etablieren, fließen diese Billionen vollständig in den privaten Konsum. Unwiederbringlich.
Wie Normen entstehen – und warum diese funktionieren kann
Robert Cialdini hat nachgewiesen, dass deskriptive Normen – die Wahrnehmung dessen, was andere tun – zu den stärksten Treibern menschlichen Verhaltens gehören. Cialdinis Social-Proof-Forschung zeigt: In Hotels, in denen Gästen mitgeteilt wurde, dass die Mehrheit ihre Handtücher wiederverwendet, stieg die Wiederverwendungsrate stärker als bei jeder Umweltbotschaft. Nicht die rationale Überzeugung wirkte – sondern das Framing: „Die anderen tun es bereits.“ Richard Thaler und Cass Sunstein haben mit dem Nudging-Konzept gezeigt, dass kleine Veränderungen in der Choice Architecture massive Verhaltensänderungen bewirken – ohne Verbote, ohne finanzielle Anreize. Das Schlüsselbeispiel: Die automatische Anmeldung in betrieblichen Rentenplänen – ein reiner Default-Wechsel – hat die Sparquote um ein Vielfaches erhöht, obwohl niemand gezwungen wurde.
Die Geschichte ist voll von Beispielen. Der Sicherheitsgurt war in den 1970ern eine lästige Empfehlung – heute fühlt es sich falsch an, ihn nicht anzulegen. Die Mülltrennung galt in den 1980ern als Öko-Spinnerei – heute erntet schiefe Blicke, wer Biomüll in den Restmüll wirft. In jedem Fall war der Ausgangspunkt derselbe: Die meisten Menschen hatten nichts dagegen, aber niemand hat sie gefragt.
Hat sich eine Norm einmal etabliert, wird sie zum Selbstläufer. Wer in einer Welt aufwächst, in der die eigenen Eltern selbstverständlich fünfzehn Prozent gemeinnützig vererbt haben, wird das als Normalität betrachten. Die erste Generation muss überzeugt werden. Die zweite gibt es weiter. Die dritte kennt es nicht anders.
Irgendwann wird es Erbenden peinlich sein, alles zu behalten. So wie es heute vielen unangenehm ist, kein Trinkgeld zu geben.
Deutschland denkt das groß: Die 15-Prozent-Initiative
Keine Broschürenkampagne. Keine Nischenbewegung. Sondern eine systemische Initiative, die den gesamten Berührungsraum zwischen Mensch und Nachlass durchdringt.
Eine Allianz, bei der alle gewinnen
Die 15-Prozent-Norm braucht ein institutionelles Rückgrat – eine Allianz, die so breit ist, dass sie zur gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit wird. Nicht nur die großen Hilfswerke – Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz, WWF, Welthungerhilfe – sondern auch die Kirchen, Gewerkschaften, Sozialverbände, der Deutsche Olympische Sportbund, der Deutsche Kulturrat, die großen Stiftungen. Koordiniert durch eine gemeinsame Initiative, mit dem Bundespräsidenten als Schirmherrn.
Was diese Allianz so ungewöhnlich macht: Sie hat keine natürlichen Gegner. Linke und Konservative, Grüne und Liberale, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände – alle profitieren. Mehr Geld für soziale Gerechtigkeit, ohne neue Steuern. Freiwilligkeit statt Zwang. Subsidiarität statt Staatsversorgung. Milliarden für Umweltschutz, Bildung und Zivilgesellschaft – und das alles durch die freie Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger.
Und ein Punkt, der haushaltspolitisch relevant ist: Ja, gemeinnützige Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit. Der Fiskus verliert also einen Anteil. Aber dieser Verlust wird bei weitem aufgewogen durch die gesellschaftliche Wirkung: zweistellige Milliardenbeträge, die freiwillig in Umweltschutz, Soziales und Entwicklungszusammenarbeit fließen – Aufgaben, die der Staat allein nicht in dieser Qualität und Breite leisten kann. Der Staat kommt nicht aus seiner Verantwortung. Aber die Zivilgesellschaft gewinnt eine Handlungsfähigkeit, die sie heute nicht hat.
Strukturelles Nudging: Die 15-Prozent-Frage an jedem Berührungspunkt
Die Norm funktioniert durch ubiquitäres Nudging – dadurch, dass die Idee an jedem Berührungspunkt sichtbar wird. Wie die Trinkgeldabfrage auf dem Kartenlesegerät: Man kommt gar nicht drum herum, darüber nachzudenken. Menschen müssen oft nicht überzeugt werden. Sie müssen situativ eingeladen werden.
Notare und Anwälte sind der wichtigste Hebel. 88 Prozent derjenigen, die ein Testament verfassen, holen professionellen Rat ein. Wenn die Berücksichtigung gemeinnütziger Zwecke zum neutralen Bestandteil der Checkliste wird – „Möchten Sie auch einen gemeinnützigen Anteil vorsehen? Viele Mandanten orientieren sich an etwa fünfzehn Prozent“ –, dann wird die Option zum Standard. Eine Feldstudie von Michael Sanders und Sarah Smith zeigte, dass einfache Prompts beim Testamentserstellen die Zahl gemeinnütziger Verfügungen mehr als verdoppelten. Die Remember-a-Charity-Forschung aus Großbritannien bestätigt den Effekt: Allein die routinemäßige Frage bei der Testamentsberatung versechsfachte die Zahl der Legate.
Beerdigungsunternehmen sind ein unterschätzter Partner. Immer mehr Menschen planen ihre Bestattung zu Lebzeiten – in diesem Moment denken sie über ihr Vermächtnis nach. Ein dezenter Hinweis auf die 15-Prozent-Option erreicht Menschen in genau der Lebenslage, in der die Frage nach dem Sinn des eigenen Nachlasses ganz natürlich aufkommt.
Testamentsvorlagen enthalten einen vorformulierten Absatz für die 15-Prozent-Verfügung – nicht als Pflichtfeld, sondern als Anregung. Der Default-Effekt wirkt: Was vorformuliert ist, wird häufiger übernommen. Notarbroschüren, Verbraucherzentralen, das Vorsorgeportal der Bundesregierung – überall taucht der Hinweis auf.
Und jede einzelne NPO baut die 15-Prozent-Botschaft in ihre eigene Kommunikation ein. Nicht als Werbung für sich selbst – sondern als Verweis auf die gesellschaftliche Norm. Jede Organisation, die die Norm verbreitet, stärkt damit den gesamten Sektor. Das ist der Kern der Coopetition-Logik.
Der nächste Schritt
Die Bereitschaft in der Bevölkerung ist da: Laut Deutschem Fundraising Verband kann sich fast jede fünfte Person zwischen 50 und 70 Jahren vorstellen, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken; bei Menschen, die in den letzten zwölf Monaten gespendet haben, ist es sogar fast jede dritte. Eine forsa-Umfrage zeigt sogar 46 Prozent. Das Potenzial ist riesig. Es fehlt nur der Rahmen, der es aktiviert.
Fünfzehn Prozent. Das ist die Zahl.
Die Erbschaften kommen. Die größte Vermögensumverteilung der deutschen Geschichte steht bevor – 400 Milliarden Euro jährlich, fast vollständig innerhalb der Familien. Wir können zuschauen. Oder wir können eine neue Selbstverständlichkeit schaffen. Eine, die den Gebenden nichts kostet, die Erbenden kaum spüren und den gemeinnützigen Sektor für immer verändern würde.
Wenn Sie diese Idee für richtig halten – lassen Sie uns darüber sprechen. Schreiben Sie mir an: s.mannes(Replace this parenthesis with the @ sign)kakoii.de
Und wenn Sie das nächste Mal im Restaurant das Kartenlesegerät sehen und ohne nachzudenken fünfzehn Prozent Trinkgeld geben – selbstverständlich, einfach, von der Hand gehend –, dann denken Sie kurz an diesen Artikel. Und fragen Sie sich: Warum sollte das beim Vererben anders sein?
Über den Autor
Stefan Mannes ist Gründer und Geschäftsführer von kakoii, einer Berliner Agentur für Kommunikation und Kampagnenentwicklung. Seit über 25 Jahren arbeitet er für gemeinnützige Organisationen und gesellschaftliche Akteure an der Frage, wie Kommunikation nicht nur Aufmerksamkeit erzeugt, sondern Verhalten verändert.
Zu seinen Auftraggebern zählen unter anderem Brot für die Welt, Diakonie Katastrophenhilfe, Misereor, UNICEF, Plan International und Save the Children. Prägend war für ihn auch die langjährige Arbeit an GIB AIDS KEINE CHANCE – der erfolgreichsten Gesundheitspräventionskampagne Europas und ein Paradebeispiel dafür, wie eine klare, bezifferte Norm sich so tief in einer Gesellschaft verankern kann, dass sie auch Jahrzehnte nach Ende der Kampagne als Selbstverständlichkeit fortlebt. Die 15-Prozent-Idee knüpft genau daran an: nicht als klassische Spendenkampagne, sondern als Impuls, gemeinnütziges Vererben neu und größer zu denken. Eine Essay Version dieser Ideen gibt es auf Medium. Gerne empfehlen wir uns in diesem Zusammenhang auch als Fundraising-Agentur.




