STADT UND LAND Wohnbauten Berlin findet: Entschädigung ist kein Mindestlohn
Heute lernten wir von der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH: Entschädigung ist kein Mindestlohn.
Es erreichte uns ein Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes nebst diverser Anlagen und Formulare. In einem zweistufigen Verfahren soll in einem Pitch eine aufwendige Markenerarbeitung/Kampagne entstehen. Und für den zweiten, arbeitsreichen Teil gibt es 2.000 Euro.
Wir schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen an keinen Ausschreibungen teil, bei denen Auftraggeber ihre Dienstleister unter dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlen. Deswegen bitten wir Sie, uns mitzuteilen, was für die Vergütung von 2.000 Euro für die zweite Stufe erarbeitet und präsentiert werden soll. Herzlichen Dank für eine kurze Antwort …
Die Antwort kam 2 Stunden später:
Sehr geehrter Herr X,
die STADT UND LAND als öffentlicher Auftraggeber zahlt selbstverständlich die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne. Dies erwarten wir auch von unseren Auftragnehmern, daher ist die gem. BAVG notwendige Erklärung zur Einhaltung der Mindestlöhne und Tarifverträge den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die in den Ausschreibungsunterlagen angeführten 2.000 € sollen als Entschädigung für die Teilnahme am Pitch in der 2. Stufe des Verfahrens dienen, keinesfalls als Honorar.
Wow. Wir bedanken uns für die gute Idee:
Sehr geehrte Frau Stadt und Land,
vielen Dank für den praktischen Hinweis.
Wir werden von Ihrem Vorgehen inspiriert unseren Mitarbeitern demnächst zum Unterlaufen der Mindestlohngesetzgebung das „Gehalt“ in „Entschädigung“ umtitulierten. Sofern uns dies gelingt, nehmen wir gerne an Ihrer Ausschreibung teil und können die entsprechende Erklärung ruhigen Gewissens unterschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
kakoii