Testamentspende – mit dem letzten Willen Gutes tun und sinnvoll vererben
So können Sie mit einer Testamentsspende per Testament spenden.
Testamentspende – Gutes tun mit dem letzten Willen
Das eigene Testament bietet die Chance, über das eigene Leben hinaus Gutes zu tun und Werte zu bewahren. Eine Testamentspende – manchmal auch Testamentsspende genannt – bedeutet, dass ein Erblasser in seinem Testament eine gemeinnützige Organisation bedenkt. Anders ausgedrückt kann man auf diese Weise sein Testament „spenden“, indem man einen Teil des Nachlasses für wohltätige Zwecke festlegt. Immer mehr Menschen entscheiden sich für diesen Weg, um Menschen in Not zu helfen und ihrer gemeinnützigen Organisation des Vertrauens etwas von ihrem Vermögen zukommen zu lassen. Eine Testamentspende wird oft auch als Erbschaftsspende bezeichnet und ermöglicht es, mit dem letzten Willen nachhaltig Gutes zu bewirken. Wer einen Teil seines Vermögens per Testament weitergibt, kann wichtige Projekte unterstützen und bleibende Spuren hinterlassen. Auf diese Weise trägt man dazu bei, eine lebenswerte Gesellschaft mitzugestalten und seinen Nachlass ganz nach Ihren Wünschen sinnstiftend einzusetzen.
Warum überhaupt ein Testament verfassen?
Viele Menschen fragen sich: „Warum brauche ich überhaupt ein Testament?“ Der Grund liegt darin, dass ohne testamentarische Verfügung automatisch die gesetzliche Erbfolge greift. Das bedeutet, dass das Gesetz bestimmt, wer Erbe wird – in der Regel nahe Verwandte und der Ehegatte. Personen, die Ihnen sehr nahe stehen, aber nicht zur Familie gehören – etwa ein Lebensgefährte, langjährige Freunde oder wohltätige Institutionen – würden ohne Testament leer ausgehen. Auch eine Organisation, die Ihnen am Herzen liegt, bliebe unberücksichtigt, wenn Sie nicht überhaupt ein Testament aufsetzen. Mit einer letztwilligen Verfügung hingegen haben Sie die Kontrolle: Sie allein bestimmen, was mit Ihrem Besitz geschieht, und können Ihren Nachlass an nahestehenden Personen oder eine gemeinnützige Organisationweitergeben, ganz nach Ihren Wünschen. Zudem verhindert ein Testament im Ernstfall Streit unter den Hinterbliebenen, da klar geregelt ist, wer welche Teile des Vermögens erhält. Nicht zuletzt schafft es Sicherheit für Sie und Ihre Familie: Sie wissen, dass Ihr Vermögen in die richtigen Hände gelangt, und Ihre Liebsten müssen sich nicht mit Unklarheiten auseinandersetzen. Falls keine gesetzlichen Erben vorhanden sind und überhaupt ein Testament fehlt, fällt die gesamte Erbschaft letztlich dem Staat zu – ein Ergebnis, das viele durch eine bewusste Nachlassregelung vermeiden möchten.
Vererben nach eigenen Wünschen: Nachlass individuell festlegen
Ein sinnvoll geregelter Nachlass ermöglicht es, den letzten Willen individuell umzusetzen. Indem Sie frühzeitig Ihren Nachlass planen, können Sie Ihr gesamtes Vermögen so aufteilen, wie Sie es möchten. Sie können festlegen, welche Personen welchen Anteil erhalten sollen, und so vererben, was Ihnen wichtig ist. Beispielsweise lässt sich im Testament bestimmen, dass ein guter Freund oder eine Person Ihres Vertrauens einen bestimmten Betrag oder Gegenstand erhält. Ebenso können Sie eine Organisation bedenken, die Ihnen am Herzen liegt. All dies können Sie im Testament detailliert festlegen, anstatt die Verteilung dem Zufall oder allein der gesetzlichen Erbfolge zu überlassen. Für Sie bedeutet das volle Kontrolle: Sie gestalten, wer Ihr Alleinerbe wird oder ob das Erbe unter mehreren Personen aufgeteilt wird. Selbst entfernte Verwandte, ein Lebenspartner ohne Trauschein oder andere Ihnen nahestehende Menschen können berücksichtigt werden, obwohl sie per Gesetz keinen Anspruch hätten. Durch dieses Vererben nach eigenen Wünschenstellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen dort ankommt, wo Sie es haben möchten, und dass keiner vergessen wird, der Ihnen zeitlebens wichtig war. Diese individuelle Nachlassplanung gibt dem Erblasser ein gutes Gefühl, alles Notwendige getan zu haben, und schafft Klarheit für die Zukunft.
Testament aufsetzen: eigenhändig oder notariell?
Ein Testament können Sie auf zwei Hauptwege aufsetzen: eigenhändig oder mit Hilfe eines Notars. Das eigenhändige(handschriftliche) Testament bedeutet, dass Sie den gesamten Text selbst handschriftlich verfassen und am Ende mit vollem Namen verfasst und unterschrieben haben. Dieses Testament handschriftlich zu erstellen, hat den Vorteil, dass keine unmittelbaren Kosten entstehen und Sie es jederzeit unkompliziert ändern oder ergänzen können. Wichtig ist dabei, Unklarheiten zu vermeiden: Schreiben Sie gut lesbar und verwenden Sie vollständige Namen, um Verwechslungen auszuschließen. Zudem empfiehlt es sich, im Dokument Ort und Datum anzugeben – insbesondere dann, wenn Sie im Laufe der Zeit mehrere Testamente verfasst haben, hilft dies, die zeitlich letzte und gültige Version eindeutig zu erkennen. Alternativ können Sie ein notarielles Testament errichten. Dabei formulieren Sie Ihren letzten Willen mit der Hilfe eines Notars, der den Inhalt rechtssicher in die richtige Form bringt und notariell beurkundet. Das notarielle Testament bietet sich vor allem bei komplexen Vermögensverhältnissen oder unsicheren Formulierungen an, da der Notar auf rechtliche Korrektheit achtet. Nach der Beurkundung wird ein solches Testament in amtliche Verwahrung gegeben – entweder direkt beim Notar oder beim Nachlassgericht – und im Zentralen Testamentsregister registriert. Für die Dienste des Notars fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach dem Wert des Nachlasses richtet. Beide Formen sind rechtsgültig, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Ehepaare oder eingetragene Partner haben außerdem die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament (z.B. ein Berliner Testament) aufzusetzen. In einem solchen gemeinschaftlichen Testament setzen sich die Partner häufig gegenseitig als Vollerben ein, sodass zunächst der länger lebende Partner alles erhält und erst nach dessen Tod die Kinder oder andere Erben zum Zuge kommen. Welche Form man wählt, hängt von der persönlichen Situation ab – im Zweifel kann eine Beratung durch Fachleute sinnvoll sein. Manchmal ist es auch ratsam, einen Testamentsvollstrecker im Dokument zu benennen, der die Umsetzung des letzten Willens überwacht und die Rechtsnachfolge reibungslos organisiert.
Testament aufbewahren: sichere Verwahrung zuhause oder beim Notar
Ist das Testament verfasst, stellt sich die Frage der Aufbewahrung. Am wichtigsten ist, dass das Dokument im Ernstfall schnell aufgefunden und eröffnet werden kann. Sie können Ihr Testament natürlich zu Hause aufbewahren – etwa in einem Safe oder einem privaten Ordner. In diesem Fall sollten Sie jedoch unbedingt eine Vertrauensperson aus Ihrem Umfeld informieren, wo das Schriftstück zu finden ist. Es empfiehlt sich, einer nahestehenden Person oder dem vorgesehenen Erben mitzuteilen, wo Ihr letzter Wille verwahrt wird. Um ganz sicherzugehen, können Sie Ihr Testament auch offiziell hinterlegen. Gegen eine Gebühr beim zuständigen Nachlassgericht (dem örtlichen Amtsgericht) lässt sich das Testament in besondere amtliche Verwahrung geben. Bei dieser Option wird es im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. Ein solches hinterlegtes Testament wird im Todesfall automatisch eröffnet, sodass Ihr Wille garantiert Beachtung findet. Die Kosten für die amtliche Verwahrung und Registrierung sind gering und lohnen sich, wenn man bedenkt, dass dadurch Verluste oder Unauffindbarkeit des Testaments praktisch ausgeschlossen sind. Sofern Sie das Dokument hingegen privat aufbewahren, sollte die Person Ihres Vertrauens genau wissen, wo es liegt, und idealerweise eine Kopie oder Hinweise dazu haben. Die sichere Verwahrung – ob privat mit Information der Angehörigen oder amtlich beim Nachlassgericht – ist unerlässlich, damit Ihr letzter Wille zum gegebenen Zeitpunkt bekannt wird und umgesetzt werden kann.
Erblasser, Erbe, Vermächtnis und Immobilie im Testament
Beim Aufsetzen eines Testaments ist es wichtig, den Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis zu kennen – dies beeinflusst, wie Ihr Nachlass verteilt wird. Setzen Sie jemanden als Erben ein, so übernimmt diese Person Ihre gesamte Rechtsposition. Das bedeutet, der Erbe erhält nicht nur Vermögenswerte, sondern tritt auch in alle Rechte und Pflichten ein. Mit dem Erbe gehen also auch mögliche Verbindlichkeiten (Schulden, offene Rechnungen, laufende Verträge) auf diese Person über. Juristisch spricht man hier von der Universalsukzession oder Rechtsnachfolge, bei der die gesamte Vermögensmasse als Ganzes übergeht. Anders verhält es sich beim Vermächtnis: Hier vermachen Sie einer bestimmten Person oder Institution einen ganz bestimmten Gegenstand oder einen genau bezifferten Teil Ihres Nachlasses, ohne diese Person zum Erben im juristischen Sinne zu machen. Vermachen können Sie zum Beispiel einen festen Geldbetrag, ein Wertpapierdepot oder auch eine Immobilie. Ebenso ist es möglich, einen prozentualen Anteil am Erbe als Vermächtnis festzulegen – etwa dass eine Organisation 10% des Nachlasswertes erhalten soll. Ein Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch gegen die Erben, dass ihm das Zugewendete ausgehändigt wird, übernimmt aber keine Schulden. In der Praxis werden in vielen Testamenten zunächst die Erben bestimmt und anschließend zusätzliche Vermächtnisse angeordnet, um einzelne Zuwendungen zu verteilen. Wenn Sie zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz oder eine andere Organisation unterstützen möchten, können Sie dies entweder tun, indem Sie diese als Miterbe oder Alleinerbe einsetzen, oder indem Sie ein Vermächtnis zugunsten der Organisation anordnen. Beachten Sie jedoch: Nahe Angehörige wie Kinder oder Ehepartner haben immer einen Pflichtteil. Dieser Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht ihnen zu, wenn sie durch das Testament enterbt werden. Das bedeutet, auch wenn Sie Ihr Vermögen großteils einer gemeinnützigen Einrichtung vermachen, können pflichtteilsberechtigte Personen ihren Mindestanspruch geltend machen. Dennoch lässt sich durch kluge Gestaltung viel erreichen: Durch ein Vermächtnis oder eine entsprechende Erbeinsetzung können Sie gemeinnützige Zwecke bedenken und zugleich alle familiären Verpflichtungen erfüllen.
Das DRK e.V. im Testament bedenken
Viele große Hilfsorganisationen informieren inzwischen darüber, wie man sie im Testament berücksichtigen kann. So hat etwa der DRK-Landesverband Berlin e.V. eine eigene Broschüre zum Thema herausgegeben. Mit einer sogenannten Testamentsspende an das Deutsche Rote Kreuz (DRK) e.V. können Sie zum Beispiel humanitäre Projekte unterstützen und über den Tod hinaus Gutes tun. Das DRK wird bereits von vielen Menschen im Testament bedacht – sei es als Erbe oder über ein Vermächtnis. Grundsätzlich stehen Ihnen dabei mehrere Wege offen, wenn Sie eine gemeinnützige Organisation wie das DRK im Testament berücksichtigen möchten. Sie können das DRK als Alleinerben einsetzen, sodass es Ihren kompletten Nachlass erhält (abzüglich eventueller Pflichtteile für Angehörige). Genauso ist es möglich, den Verband als Miterben zu benennen, der sich das Erbe mit einer oder mehreren Privatpersonen teilt. Die dritte Möglichkeit ist, dem DRK ein Vermächtnis testamentarisch zuzuwenden – beispielsweise einen bestimmten Geldbetrag, eine Immobilie oder andere Vermögenswerte. In Ihrem letzten Willen können Sie sogar festlegen, wofür die Organisation die Mittel verwenden soll, indem Sie bestimmte Zwecke oder Projekte angeben, die Ihnen besonders wichtig sind. Das Deutsche Rote Kreuz etwa bietet an, dass Testamentsspender angeben, ob sie Projekte im In- oder Ausland unterstützen möchten. Solche Zuwendungen von Todes wegen sind für Hilfsorganisationen sehr wertvoll, denn sie ermöglichen oft erst Projekte, die ohne private Nachlass-Spenden nicht finanziert werden könnten. Zudem fällt für diese Vermächtnisse oder Erbschaften keine Erbschaftsteuer an, wenn die empfangende Organisation als gemeinnützig anerkannt ist – das DRK und ähnliche Organisationen sind von der Erbschaftsteuer befreit. Ihr Vermächtnis kommt also ungeschmälert dem guten Zweck zugute. Mit einer Testamentspende an eine wohltätige Organisation tragen Sie dazu bei, humanitäre Hilfe zu leisten und das Leiden anderer zu lindern. Sie können bleibende Spuren hinterlassen, indem Sie Ihr Lebenswerk teilweise weitergeben, um beispielsweise die Arbeit des Roten Kreuzes fortzuführen. Auf diese Weise kann Ihr Testament die Zukunft anderer positiv mitgestalten und zu etwas wirklich Bleibendem werden.
Nachlassplanung: frühzeitig vorsorgen
Da ein Testament und die Verteilung des Nachlasses wichtige Themen sind, lohnt es sich, frühzeitig mit der Nachlassplanung zu beginnen. Eine wohlüberlegte Planung gibt Ihnen die Möglichkeit, alle Aspekte zu bedenken: Wer soll was bekommen? Wie sollen Familie, Freunde und ggf. Organisationen berücksichtigt werden? Oft ist es sinnvoll, sich einen Überblick über das eigene Vermögen zu verschaffen – inklusive Immobilien, Bankguthaben, Wertpapieren, Versicherungen und persönlicher Gegenstände mit ideellem Wert. Auch Schulden oder Verbindlichkeiten sollten in die Überlegungen einbezogen werden, damit klar ist, was vom Nachlass an Nettovermögen verbleibt. Im Zuge der Planung können Sie auch Gespräche mit Ihren Angehörigen führen. Offen über die eigenen Vorstellungen zu sprechen, kann Missverständnissen vorbeugen und Akzeptanz schaffen. Besonders wenn Sie planen, einen Teil des Erbes an eine gemeinnützige Organisation zu geben, ist es manchmal hilfreich, dies den Angehörigen früh zu kommunizieren. So wissen Ihre Lieben, was Sie sich wünschen, und fühlen sich nicht überrascht oder übergangen. Frühzeitige Planung bedeutet auch, sich Gedanken über mögliche Änderungen zu machen: Ein Testament kann jederzeit geändert oder neu aufgesetzt werden, sollte sich Ihre Lebenssituation ändern (zum Beispiel durch Geburt von Enkeln, Scheidung, neue Partnerschaften etc.). Es ist ratsam, das Testament in Abständen zu überprüfen und sicherzustellen, dass es weiterhin Ihrem Willen entspricht. In schwierigen Fällen – etwa wenn Immobilien im Ausland vorhanden sind oder komplexe Familienverhältnisse bestehen – kann die Einschaltung eines Fachanwalts für Erbrecht oder eines Notars Teil der vorausschauenden Nachlassplanung sein. Mit rechtzeitiger und durchdachter Planung schaffen Sie Verbindlichkeit und vermeiden Unsicherheiten. Ihre Liebsten und Begünstigten wissen so genau, woran sie sind, und Sie können sicher sein, alles nach Ihren Vorstellungen vorbereitet zu haben.
Testament-Ratgeber: Informationen rund um die Testamentspende
Die Thematik des Vererbens und Testament-Aufsetzens kann komplex sein. Deshalb gibt es zahlreiche Ratgeber und Broschüren, die Informationen rund um die Testamentspende und Nachlassgestaltung bieten. Viele gemeinnützige Organisationen – darunter das DRK, Caritas, Stiftungen und andere Vereine (e.V.) – stellen kostenloses Informationsmaterial bereit. Solche Testament-Ratgeber erklären in verständlicher Form, was bei der Testamentserstellung zu beachten ist, wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert und wie man gemeinnützig vererbenkann. Oft enthalten sie auch Checklisten und Beispielformulierungen, die beim Formulieren des letzten Willens helfen. Sie finden dort Hinweise zum Testament erstellen, zu Themen wie dem digitalen Nachlass, zur Gründung einer eigenen Stiftung oder zur Absicherung von Angehörigen. Es lohnt sich, diese Materialien anzufordern oder online herunterzuladen – sie bieten einen guten Überblick und konkrete Tipps. Zudem bieten viele Verbände persönliche Beratung an: So haben einige DRK-Landesverbände spezielle Ansprechpartner, die Fragen von potentiellen Testamentsspendern beantworten. In kostenlosen Seminaren oder Beratungsgesprächen kann man sich individuell informieren, wie man sein Testament optimal aufsetzt und dabei eventuell einen gemeinnützigen Zweck berücksichtigt. Auch Verbraucherorganisationen wie Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig aktuelle Ratgeber zum Thema Erben und Vererben, in denen auch das Vererben oder Vermachen an Organisationen behandelt wird. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um sich umfassend zu informieren. Mit dem richtigen Wissen und sorgfältiger Planung kann ein Testament die Zukunft Ihrer Angehörigen absichern und zugleich helfen, Gutes zu tun – eine Win-Win-Situation, die Ihre Werte und Vorstellungen über das eigene Leben hinaus weiterträgt.
Gerne empfehlen wir uns in diesem Zusammenhang auch als Fundraising Agentur und Sozialmarketing Agentur. Und wir hatten übrigens eine ganz wunderbare Idee wirklich jede Organisation in Deutschland mit Testamentsspenden glücklich zu machen. Dazu mehr in unserem Artikel: Das letzte Trinkgeld – ein Ethikstandard für Nachlässe.
Fachliteratur und Quellen
Bundesministerium der Justiz (2024): Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Erbrecht. §§ 1922-2385 BGB. Berlin: Bundesanzeiger Verlag.
Deutsches Institut für Altersvorsorge (2023): Erben in Deutschland 2015-2024: Die große Erbschaftswelle. Studie zur Vermögensübertragung. Köln: DIA Verlag.
GfK Charity Engagement Monitor (2024): Gemeinnütziges Vererben in Deutschland. Bereitschaft und Motive für Testamentsspenden. Hamburg: GfK SE.
Initiative „Mein Erbe tut Gutes“ (2024): Ratgeber Testamentsspende – Rechtssicher vererben für den guten Zweck. Berlin: Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Zimmermann, Walter/Hottmann, Jürgen (2023): Handbuch der Testamentsvollstreckung. 6. Auflage. München: C.H. Beck Verlag.