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Beim Fraunhofer-Institut für Entwurfstechnik Mechatronik IEM wird Leistung leider nicht vergütet

Beim Fraunhofer-Institut für Entwurfstechnik Mechatronik IEM wird Leistung leider nicht vergütet

Heute schicken wir das Fraunhofer-Institut für Entwurfstechnik Mechatronik (IEM) – normalerweise verwickelt in die feinen Zahnräder der Industrie 4.0 – dorthin, wo der Pfeffer wächst. In Paderborn erforscht man jene intelligente Mechatronik, die Maschinen das Denken lehren soll. Nun aber strebt man mit dem „Digital Transformation Office“ (DTO) auf neues Terrain, garniert mit einem Begriff, […]

Fraunhofer IEM: Unbezahlter Pitch für Corporate Design

Heute schicken wir das Fraunhofer-Institut für Entwurfstechnik Mechatronik (IEM) – normalerweise verwickelt in die feinen Zahnräder der Industrie 4.0 – dorthin, wo der Pfeffer wächst. In Paderborn erforscht man jene intelligente Mechatronik, die Maschinen das Denken lehren soll. Nun aber strebt man mit dem „Digital Transformation Office“ (DTO) auf neues Terrain, garniert mit einem Begriff, den die Ausschreibung frank und frei serviert: „Lifestyle“. So riecht Digitalisierung, wenn man sie auf den Duftstreifen der Werbeabteilung sprüht.

Und damit dieser Lifestyle nicht im luftleeren Raum verpufft, sucht das Institut eine Agentur, die ihm ein Erscheinungsbild verpasst – „frisch, modern, zu einem gewissen Grad hip“. Hip, meine Damen und Herren! Man hört die Sneaker auf dem Linoleum quietschen.

Auf die auserwählten Agenturen wartet ein Pitch, doch Vorsicht, Fußangeln: Drei Häuser lädt man ein, eine Aufwandsentschädigung indes – Fehlanzeige. Die Ausschreibung sagt es mit bürokratischem Schulterzucken: „Leider können wir keine Vergütung für den Pitch zahlen.“ Ein „leider“, so glatt poliert, dass man sich beinahe darin spiegeln möchte.

Wer indes öffentlich gefördert ist und dennoch Gratisarbeit fordert, demonstriert nicht Sparsamkeit, sondern eine erstaunliche Blindheit gegenüber jener simplen Ethik, die wir sonst Grundschule nennen: Für Arbeit gibt es Lohn. Punkt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich auch nicht unbezahlt beweisen, um vielleicht irgendwann entlohnt zu werden. Warum sollte für kreative Köpfe anderes gelten?

Dass Ministerien, Verbände und große Konzerne Pitchhonorare zahlen, zeigt: Es geht sehr wohl. Woher also kommt diese Misere im Hause Fraunhofer IEM? Ist es Gedankenlosigkeit? Hochmut? Oder schlicht der Glaube, dass man sich im Glanz des Namens jede Zumutung erlauben dürfe?

Wir halten die Ausschreibung für unverschämt, für ein Echo jener Gratismentalität, die den Wert geistiger Leistung unter den Tisch kehrt. Und wir fragen – höflich, aber unüberhörbar –: Was, um Himmels willen, ist los beim Fraunhofer-Institut für Entwurfstechnik Mechatronik?

Wir haben nachgefragt.
Und folgendes erfahren:

———
Hallo Frau Fraunhofer (Name geändert ;-),
wir würden gerne wissen, weshalb für die angefragte Pitchleistungen keine Vergütung erfolgen kann. Sie schreiben „leider“. Aber es handelt sich um ein großes Projekt, das sicher vernünftig budgetiert ist.
Wie kommt es dazu?
Herzliche Grüße
kakoii
———

Hallo Herr kakoii,
eine Vergütung des Pitches wurde in der Budgetierung so einfach nicht vorgesehen. Ich weiß, dass das immer etwas unschön ist. Um auch da schon die Zeit und Ressourcen (auch für Anfahrt etc.) im Rahmen zu halten, haben wir uns u.a. auch für den „Online-Pitch“ entschieden.
Viele Grüße
Fraunhofer-Institut

———
Hallo Frau Fraunhofer,
was meinen Sie mit „nicht vorgesehen“? Es geht ja nicht um die Fahrt, sondern um die geleistete Denkarbeit.
Wessen Entscheidung war das konkret, diese nicht zu vergüten?
Herzliche Grüße
kakoii
———

Eine Antwort darauf erfolgt nicht.

Ärgerlich. Aber falls Sie lautere Absichten haben und eine Designagentur suchen, die den Wert guter Arbeit kennt – und fair vergütet sehen möchte –, stehen wir Ihnen gerne als Corporate Design Agentur zur Verfügung.

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Bei Flaconi ist alles umsonst!

Bei Flaconi ist alles umsonst!

Bei Flaconi regnet es keine Geschenke – und doch scheint dort die Hoffnung zu blühen, alles koste nichts. Das Berliner Online‑Parfumhaus schickte jüngst eine E‑Mail in die weite Welt der Agenturen: zehn Zeilen Briefing, eine Zeile Zielgruppenbeschreibung, garniert mit der herzlichen Einladung, doch bitte ein »innovatives, virales Buzz‑Konzept« einzusenden. Man wolle entzückt werden – woraufhin […]

Bei Flaconi ist alles umsonst!Bei Flaconi regnet es keine Geschenke – und doch scheint dort die Hoffnung zu blühen, alles koste nichts. Das Berliner Online‑Parfumhaus schickte jüngst eine E‑Mail in die weite Welt der Agenturen: zehn Zeilen Briefing, eine Zeile Zielgruppenbeschreibung, garniert mit der herzlichen Einladung, doch bitte ein »innovatives, virales Buzz‑Konzept« einzusenden. Man wolle entzückt werden – woraufhin die Kreativen, so die stille Hoffnung, ihre Einfälle gleich mitsenden, prall verpackt, portofrei.

Wir haben uns den Spaß erlaubt, ein Angebot zurückzuschicken. Der Tenor: Ideen? Gerne! Aber nach Auftrag, im Gegenwert einer ordnungsgemäßen Honorarrechnung. Einem Rendezvous ohne Einladung wohnt schließlich immer etwas Anrüchiges inne.

Was folgte, war eine Antwort, die jedem Bullshit‑Bingo den Hauptgewinn sichert: Man danke überschwänglich, bekräftige das »hohe Commitment zur Exzellenz«, müsse jedoch – leider, leider – von einem Auftrag Abstand nehmen. Vergütung? Vielleicht später. Vielleicht nie.

Und dann noch der Nebensatz, der uns das Parfum aus der Hand fallen ließ: Auch Mitarbeiter*innen erwarte man zu Probe­arbeits­tagen – selbstverständlich unentgeltlich. Spätestens hier verrutscht der Duft des Start‑up‑Zaubers zur Ausdünstung des Arbeitsrechts. Unter Mindestlohn riecht nichts mehr nach Rose.

Unser Fazit? Flaconi pflegt, zumindest aus unserer Perspektive, ein Geschäftsgebaren, das man höflich unseriös nennen könnte. Wer Leistung erwartet, sollte dafür zahlen – ob gegenüber Mitarbeiter*innen oder Dienstleistern. Muss man das weiter erläutern?

Kurzum: Wir arbeiten nicht mit, nicht für und nicht bei Flaconi. Und kaufen werden wir dort ebenfalls nicht. Denn wer andere umsonst arbeiten lässt, hat auch beim Parfumgeruch einen bitteren Nachklang.

 


>> 4. Januar 2019

Betr: Innovatives Werbekonzept – Flaconi

Lieber Herr kakoii,

Flaconi würde gerne gemeinsam mit kakoii eine aufmerksamkeitsstarke und einzigartige Werbeaktion in 2019 durchführen.

Ziel ist es Reichweite zu generieren – unsere Zielgruppe zu begeistern und weitere Zielgruppen zu erreichen. Der Abverkauf von Produkten steht hier nicht im Vordergrund, sondern die Erzeugung eines „Buzz“, welcher im besten Falle sogar viral geht.

Und hier sind Sie und Ihre Erfahrung gefragt!

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns ein oder mehrere innovative Marketingkonzepte, im Sinne des Guerilla oder Ambient Marketing, pitchen könnten, mit denen wir die Aufmerksamkeit auf unsere Marke ziehen können.

Budgetseitig sind wir derzeit noch vollkommen offen, sodass Ihnen bei der Ideenausarbeitung keine Grenzen gesetzt sind. Eine potentielle Umsetzung im ersten Halbjahr wäre wünschenswert, doch nicht unbedingt notwendig.

FYI: Unsere Zielgruppe ist überwiegend weiblich, kaufkräftig, zwischen 25 und 55 Jahren alt, sowie lifestyle und beautyaffin.

Ich bin gespannt auf Ihre Vorschläge

Liebe Grüße
Felicitas Flaconi (Name geändert)


>> 7. Januar 2019

Betr: Innovatives Werbekonzept – Flaconi

Liebe Frau Flaconi,

vielen herzlichen Dank für die Anfrage, über die wir uns sehr gefreut haben.
Wir senden Ihnen heute noch einen Kostenvoranschlag für das angefragte Werbekonzept. Nach OK geht es sofort los. Gibt es Vorstellungen, bis wann wir die Ideen vorstellen sollen?
Mit besten Grüßen

kakoii


>> 7. Januar 2019

Betr: Innovatives Werbekonzept – Flaconi

Hallo Herr kakoii,

vielen Dank für Ihr entgegenkommendes Angebot!

Wir befinden uns gerade in der Brainstorming Phase und würden aufgrund innovativer Ideen weiterführend ein Konzept mit Ihnen erarbeiten. Doch derzeit befinden wir uns noch nicht in der Strategie- und Konzeptphase.

Da wir noch keine Erfahrungswerte mit Ihnen als Agentur haben und somit nicht sicher stellen können, dass Ihre Konzepte in die von uns angestrebte Richtung gehen, würden wir uns zunächst gerne von Ihren Ideen überzeugen.

Aus diesem Grund würden wir zunächst über Ihre Ideen sprechen und danach über ein Angebot verhandeln.

Liebe Grüße,
Felicitas Flaconi


>> 7. Januar 2019

Betr: Innovatives Werbekonzept – Flaconi

Liebe Frau Flaconi,

ich bin nicht ganz sicher was Sie meinen.
Erwarten Sie, dass wir ohne Auftrag und Bezahlung Ideen für Sie arbeiten?
Mit besten Grüßen
kakoii

 >> 8. Januar 2019

Betr: Innovatives Werbekonzept – Flaconi

Lieber Herr kakoii,

zunächst geht es uns um einen kurzen Pitch mit Ihren Ideen. Diese müssen noch nicht komplett ausgearbeitet sein.

Wir würden uns nur gerne vor Beauftragung von Ihrer Agentur überzeugen. Bei unserer Anfrage handelt es sich um ein innovatives Konzept bei dem wir kreative Denkweisen erwarten und mit einem Out-of-the-Box Output rechnen. Da es in diesem Bereich einen großen Spielraum und somit viel Platz für Subjektivität gibt, benötigen wir einen ersten Eindruck.

Liebe Grüße,
Felicitas Flaconi


>> 8. Januar 2019

Betr: Innovatives Werbekonzept – Flaconi

Liebe Frau Flaconi,

ich wüsste gerne folgendes von Ihnen.
Mussten Sie bei Flaconi kostenfrei probearbeiten? Vielleicht nicht lange. Ein kleines bisschen? Nur wenige Tage? War das notwendig weil ihr Arbeitgeber sicher sein wollte?
Freue mich auf eine Antwort?
Mit besten Grüßen
kakoii

>> 8. Januar 2019

Betr: Innovatives Werbekonzept – Flaconi

Lieber Herr kakoii,

ja ich habe kostenlos probegearbeitet. Das gehört bei Flaconi zum Bewerbungsablauf.

Liebe Grüße
Felicitas Flaconi

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Nein. Wir sind nicht mit Allryder unterwegs

Nein. Wir sind nicht mit Allryder unterwegs

Allryder. Also gut. Startups haben es schwer. Man bastelt lange an einer guten Idee bis man einen Investor findet. Aber mit viel Glück schafft man einen Exit mit dem zigfachen Verdienst des eigenen Einsatzes. Da ist es ja nicht verwunderlich von anderen so etwas auch zu verlangen. Da lassen wir gerne die selbe Nachsicht walten, […]

Nein. Wir sind nicht mit Allryder unterwegsAllryder. Also gut. Startups haben es schwer. Man bastelt lange an einer guten Idee bis man einen Investor findet. Aber mit viel Glück schafft man einen Exit mit dem zigfachen Verdienst des eigenen Einsatzes. Da ist es ja nicht verwunderlich von anderen so etwas auch zu verlangen. Da lassen wir gerne die selbe Nachsicht walten, die wir auch mit Menschen haben die ihre Kinder schlagen, weil sie selbst als Kind geschlagen wurden.

Achja. Es geht um die freundliche Anfrage des Startups Allryder.

(…) Vorab habe ich noch ein paar Infos zusammengefasst. Denn wir möchten perspektivisch gerne Konzept-Ideen von Euch bzw. Eurer Agentur pitchen lassen.

Eckdaten und Informationen des Gesamt-Konzeptes wären außerdem:
– für einen Pitch würden Sie 1.000,00 EUR erhalten
– beim Gewinner des Pitch werden die 1K in das Gesamtbudget verrechnet
– Kampagnen Kick-Off asap

Wow. Ganze 1000,- Euro für ein maßgeschneidertes Kampagnenkonzept? Wir schreiben:

Hallo Frau Allryder,
Eine Sache aber vorab. Pitches machen wir aus Prinzip nicht.
Agenturvorstellung, Workflow, Cases, gerne. 
Nur ernsthafte Arbeit kostet dann auch ernsthaftes Geld. 
Bitte überlegt euch das vorher.
viele Grüße
Wir haben darauf nie wieder von Allryder gehört.

Hätten wir uns da doch besser als Mitarbeiter beworben. Da wird man besser behandelt. Alleine die dort auf der Website beworbenen Perks and Benefits (vom Frühstück über Snacks bis hin zu Burgern und Bier-Freitag) hätten wir locker im Wert von 1000,- Euro in der Probezeit weggemampft und weggetrunken.

Rülps.

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STADT UND LAND Wohnbauten Berlin findet: Entschädigung ist kein Mindestlohn

STADT UND LAND Wohnbauten Berlin findet: Entschädigung ist kein Mindestlohn

Heute lernten wir von der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH: Entschädigung ist kein Mindestlohn. Es erreichte uns ein Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes nebst diverser Anlagen und Formulare. In einem zweistufigen Verfahren soll in einem Pitch eine aufwendige Markenerarbeitung/Kampagne entstehen. Und für den zweiten, arbeitsreichen Teil gibt es 2.000 Euro. Wir schreiben: Sehr geehrte Damen und […]

STADT UND LAND Wohnbauten Berlin findet: Entschädigung ist kein MindestlohnHeute lernten wir von der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH: Entschädigung ist kein Mindestlohn.

Es erreichte uns ein Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes nebst diverser Anlagen und Formulare. In einem zweistufigen Verfahren soll in einem Pitch eine aufwendige Markenerarbeitung/Kampagne entstehen. Und für den zweiten, arbeitsreichen Teil gibt es 2.000 Euro.

Wir schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen an keinen Ausschreibungen teil, bei denen Auftraggeber ihre Dienstleister unter dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlen. Deswegen bitten wir Sie, uns mitzuteilen, was für die Vergütung von 2.000 Euro für die zweite Stufe erarbeitet und präsentiert werden soll. Herzlichen Dank für eine kurze Antwort …

Die Antwort kam 2 Stunden später:


Sehr geehrter Herr X,

die STADT UND LAND als öffentlicher Auftraggeber zahlt selbstverständlich die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne. Dies erwarten wir auch von unseren Auftragnehmern, daher ist die gem. BAVG notwendige Erklärung zur Einhaltung der Mindestlöhne und Tarifverträge den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die in den Ausschreibungsunterlagen angeführten 2.000 € sollen als Entschädigung für die Teilnahme am Pitch in der 2. Stufe des Verfahrens dienen, keinesfalls als Honorar.

Wow. Wir bedanken uns für die gute Idee:


Sehr geehrte Frau Stadt und Land,

vielen Dank für den praktischen Hinweis.

Wir werden von Ihrem Vorgehen inspiriert unseren Mitarbeitern demnächst zum Unterlaufen der Mindestlohngesetzgebung das „Gehalt“ in „Entschädigung“ umtitulierten.
 Sofern uns dies gelingt, nehmen wir gerne an Ihrer Ausschreibung teil und können die entsprechende Erklärung ruhigen Gewissens unterschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
kakoii

 

 

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Die Berliner Frauenbeauftragte diskriminiert uns

Die Berliner Frauenbeauftragte diskriminiert uns

Es gibt Tage, da stolpert Berlin über die eigenen Füße – und verheddert sich anschließend in der Aktenlage. Heute ist ein solcher Tag. Unser Ärger gilt einer Instanz, die man eher auf der Seite unerschütterlicher Fairness verortet hätte: der Berliner Frauenbeauftragten. Dass öffentliche Ausschreibungen in der Hauptstadt ein Geschmäckle haben, ist kein Gerücht, sondern Hauptstadtfolklore: […]

Die Berliner Frauenbeauftragte diskriminiert uns

Es gibt Tage, da stolpert Berlin über die eigenen Füße – und verheddert sich anschließend in der Aktenlage. Heute ist ein solcher Tag. Unser Ärger gilt einer Instanz, die man eher auf der Seite unerschütterlicher Fairness verortet hätte: der Berliner Frauenbeauftragten.

Dass öffentliche Ausschreibungen in der Hauptstadt ein Geschmäckle haben, ist kein Gerücht, sondern Hauptstadtfolklore: Man munkelt von Kungelei, klagt über Inkompetenz, während am Stadtschloss noch der Putz bröckelt. Nun aber stießen wir auf eine Episode, in der sich Diskriminierung – jawohl, Diskriminierung (sic!) – gegen die wendet, die brav nach Regelbuch vorgehen.

Anfang Juli ereilte uns die Einladung zu einer beschränkten Ausschreibung: eine Kampagne gegen Gewalt an Frauen, Kernstück ein Kinospot, flankiert von Werbemitteln. Ideen waren laut Text ausdrücklich nicht gefordert; verlangt wurde allein eine Kostenkalkulation. Doch wie kalkuliert man einen Film, der noch gar nicht erdacht ist? Wir griffen zum Hörer. Auf der Gegenseite Frau I., Leiterin des Referats für Frauen in besonderen Konflikt- und Lebenslagen: höflich, verbindlich, aber unnachgiebig – Vorschriften seien Vorschriften, Sinn hin oder her.

Wir gaben nach und reichten – wider das Papier, aber im Geist der Praktikabilität – drei exemplarische Spot-Ideen ein, um daran die Produktionskosten aufzuhängen. Zwei Monate Stille; dann die Absage. Auf unsere Nachfrage antwortete Frau I.: “Ausschlaggebend für unsere Entscheidung war vor allem die Frage der künstlerischen Gestaltung des Kinospots, bei dem uns ein anderes Angebot mehr überzeugt hat. ”

Wir dachten uns: “Moment mal. Das Einreichen von Ideen war in der Ausschreibung nicht gefordert und kann somit doch kein Entscheidungskriterium sein.” Logik simpel wie ein Stoppschild, aber offenbar zu kühn für den Vergabedschungel.

Unsere Bitte um Aufklärung prallte ab; Frau I. verwies nur noch auf den Ausschreibungstext. Also landete das Konvolut bei unserer Anwältin. Ihr Urteil: eine „Ausschreibungs-Blase“, gestrickt ohne Sachverstand, im offenen Widerspruch zu § 27 VOL/A. Wir verfassten einen dreiseitigen Brief – höflich in der Form, gnadenlos in der Sache – und schickten ihn an Frau I.

Die Antwort kam prompt und klang nach Ausstiegssignal:

“Sehr geehrter Herr xyz,

ich möchte abschließend zu Ihrer Frage Stellung nehmen. In der Ausschreibung vom 2.07.2009 wurde deutlich darauf hingewiesen, dass Sie mit der Abgabe des Angebots den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bewerber gem. § 27 VOL /A unterliegen. Zu einer Angabe von zusätzlichen Gründen bei der Ablehnung Ihres Angebots sind wir daher rechtlich nicht verpflichtet. Mit freundlichem Gruß Gabi I.”

Ein Abgesang auf Transparenz, intoniert im Modus des Paragraphenreitens. Zurück bleibt die Erkenntnis, dass Diskriminierung manchmal neue Wege geht: Sie trifft jene, die sich an die Regeln halten, während andere mit kreativem Überschuss punkten.

Oder, wie ein Berliner Kabarettist es unlängst passend zur Causa Frauenbeauftragte formulierte: “Sehn’ Se, Det Is Berlin!“

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