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Bierdeckelstreit – oder was darf Alkoholwerbung

In Traunstein wird gestritten, was Alkoholwerbung in Deutschland darf und was nicht

In Traunstein wird gestritten, was Alkoholwerbung in Deutschland darf und was nichtWas darf Alkoholwerbung? Kommunikationsexperte Stefan Mannes äußert sich in ARD Brisant zum Traunsteiner Bierdeckelstreit. Hohe Wellen schlug diese Tage ein Bierdeckel einer bayrischen Brauerei. Er zeigt Brauereichef Maximilian Sailer, der seiner Frau Brigitte ein Bussi gibt – während sie ein volles Weißbierglas anhimmelt. „Hilft in Sekunden – wirkt für Stunden“, ist dazu zu lesen. Das gab jetzt ein Schreiben vom Werberat. „Wir haben Beschwerden dazu erhalten und das Unternehmen zur Stellungnahme aufgefordert“, heißt es dort. Die Selbstkontrolleinrichtung der Werbewirtschaft sieht in dem Motiv das Problem, die Werbung “suggeriere, der Konsum von Alkohol könne „zu einem leichteren, unbeschwerten Lebensgefühl, auch im zwischenmenschlichen Bereich“ beitragen. „Dies könne als Aufforderung zu missbräuchlichem Alkoholkonsum missverstanden werden.“

Grundsätzlich liegt der der Werberat nicht falsch mit seiner Aussage. Die Grenzen zulässiger Werbung sind in diesem Fall überschritten. Die spannendere Frage ist allerdings, weshalb der Werberat „nur“ in einem solch unbedeutenden Fall aktiv wird. Dazu muss man wissen, dass der Werberat kein unabhängiges Gremium ist, sondern eine Organisation der Werbeindustrie und grundsätzlich wenig Interesse daran hat Werbung zu reglementieren. Deshalb tut er es auch nur sehr selten und dann auch meist nur aufgrund externer Beschwerden.

Alkoholwerbung - wo liegen die rechtlichen und moralischen Grenzen?Grundsätzlich gibt es nur sehr wenige Kriterien, die Alkohol-Werbetreibende beachten müssen. Es darf weder sexuelle noch soziale Leistungsfähigkeit versprochen werden, wie es dort heisst.

Moralisch und rechtlich untadelig ist aber bei Alkoholwerbung das Versprechen von Freiheit (Becks), Freundschaft (Hasseröder), Entspannung (Jever) und vielem anderen mehr. Erstaunlich, was Alkohol angeblich alles leisten kann. Die großen Hersteller investieren Millionen von Euro in psychologisch ausgefeilte Werbeetats, damit ihre Kunden nicht nach Geschmack entscheiden, sondern nach Image. Dabei sind sich Wissenschaftler einige, dass die einzig beweisbare Wirkung von Alkohol ist: er macht betrunken.

ARD BRISANT – THEMA ALKOHOLWERBUNG

Hier geht es zum Brisant-Beitrag

 

Hintergrund: Rahmenbedingungen zu Alkoholwerbung in Deutschland

In Deutschland unterliegt Alkoholwerbung bestimmten gesetzlichen Regelungen, die darauf abzielen, den verantwortungsvollen Umgang mit alkoholischen Getränken zu fördern und insbesondere Kinder und Jugendliche zu schützen. Das Thema hat eine Zwischenposition bei den Themen Healthcare, Public Affairs und Politikberatung inne. Nicht selten ist der Werberat mit Themen beschäftigt.  Hier sind einige der wichtigsten Vorschriften, die für Alkoholwerbung gelten:

  1. Jugendschutz: Werbung für alkoholische Getränke darf nicht speziell an Kinder und Jugendliche gerichtet sein. Dies bedeutet, dass Werbemaßnahmen nicht in einem Kontext stattfinden dürfen, der vornehmlich von dieser Altersgruppe rezipiert wird, und keine Elemente enthalten dürfen, die besonders attraktiv für Kinder und Jugendliche sein könnten.
  2. Verbot von Alkoholwerbung zu bestimmten Zeiten: Im Rundfunk (Fernsehen und Radio) ist die Werbung für alkoholische Getränke nur in einem eingeschränkten Zeitfenster erlaubt. In der Regel ist Alkoholwerbung im Fernsehen erst nach 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr zulässig. Für das Radio können ähnliche oder leicht abweichende Regelungen gelten.
  3. Darstellungsverbote: Alkoholwerbung darf keinen Konsum von Alkohol in einer Art und Weise darstellen oder nahelegen, die zum unverantwortlichen Konsum anregt. Dazu gehört auch, dass der Erfolg im sozialen oder sexuellen Bereich nicht vom Alkoholkonsum abhängig gemacht werden darf.
  4. Gesundheitsbezogene Aussagen: Werbung für alkoholische Getränke darf keine gesundheitsbezogenen Aussagen enthalten. Es ist nicht erlaubt, alkoholische Getränke in einer Weise zu bewerben, die den Eindruck erweckt, der Konsum sei gesundheitsförderlich oder habe positive gesundheitliche Effekte.
  5. Sponsoring: Auch beim Sponsoring von Veranstaltungen durch Alkoholmarken gibt es Einschränkungen, insbesondere wenn es um Veranstaltungen geht, die vorrangig von Kindern und Jugendlichen besucht werden.

Diese Regelungen sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt, einschließlich des Jugendschutzgesetzes, des Rundfunkstaatsvertrags und spezifischer Werberichtlinien für alkoholische Getränke. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von verschiedenen Organisationen überwacht, darunter die Landesmedienanstalten und der Deutsche Werberat, der bei Verstößen Sanktionen verhängen kann.

In diesem Zusammenhang können wir uns gerne auch als Public Affairs Agentur, als Healthcare Agentur, als Agentur für Politikberatung und als Corporate Publishing Agentur empfehlen.

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