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Nein. Wir sind nicht mit Allryder unterwegs

Nein. Wir sind nicht mit Allryder unterwegs

Allryder. Also gut. Startups haben es schwer. Man bastelt lange an einer guten Idee bis man einen Investor findet. Aber mit viel Glück schafft man einen Exit mit dem zigfachen Verdienst des eigenen Einsatzes. Da ist es ja nicht verwunderlich von anderen so etwas auch zu verlangen. Da lassen wir gerne die selbe Nachsicht walten, […]

Nein. Wir sind nicht mit Allryder unterwegsAllryder. Also gut. Startups haben es schwer. Man bastelt lange an einer guten Idee bis man einen Investor findet. Aber mit viel Glück schafft man einen Exit mit dem zigfachen Verdienst des eigenen Einsatzes. Da ist es ja nicht verwunderlich von anderen so etwas auch zu verlangen. Da lassen wir gerne die selbe Nachsicht walten, die wir auch mit Menschen haben die ihre Kinder schlagen, weil sie selbst als Kind geschlagen wurden.

Achja. Es geht um die freundliche Anfrage des Startups Allryder.

(…) Vorab habe ich noch ein paar Infos zusammengefasst. Denn wir möchten perspektivisch gerne Konzept-Ideen von Euch bzw. Eurer Agentur pitchen lassen.

Eckdaten und Informationen des Gesamt-Konzeptes wären außerdem:
– für einen Pitch würden Sie 1.000,00 EUR erhalten
– beim Gewinner des Pitch werden die 1K in das Gesamtbudget verrechnet
– Kampagnen Kick-Off asap

Wow. Ganze 1000,- Euro für ein maßgeschneidertes Kampagnenkonzept? Wir schreiben:

Hallo Frau Allryder,
Eine Sache aber vorab. Pitches machen wir aus Prinzip nicht.
Agenturvorstellung, Workflow, Cases, gerne. 
Nur ernsthafte Arbeit kostet dann auch ernsthaftes Geld. 
Bitte überlegt euch das vorher.
viele Grüße
Wir haben darauf nie wieder von Allryder gehört.

Hätten wir uns da doch besser als Mitarbeiter beworben. Da wird man besser behandelt. Alleine die dort auf der Website beworbenen Perks and Benefits (vom Frühstück über Snacks bis hin zu Burgern und Bier-Freitag) hätten wir locker im Wert von 1000,- Euro in der Probezeit weggemampft und weggetrunken.

Rülps.

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STADT UND LAND Wohnbauten Berlin findet: Entschädigung ist kein Mindestlohn

STADT UND LAND Wohnbauten Berlin findet: Entschädigung ist kein Mindestlohn

Heute lernten wir von der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH: Entschädigung ist kein Mindestlohn. Es erreichte uns ein Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes nebst diverser Anlagen und Formulare. In einem zweistufigen Verfahren soll in einem Pitch eine aufwendige Markenerarbeitung/Kampagne entstehen. Und für den zweiten, arbeitsreichen Teil gibt es 2.000 Euro. Wir schreiben: Sehr geehrte Damen und […]

STADT UND LAND Wohnbauten Berlin findet: Entschädigung ist kein MindestlohnHeute lernten wir von der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH: Entschädigung ist kein Mindestlohn.

Es erreichte uns ein Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes nebst diverser Anlagen und Formulare. In einem zweistufigen Verfahren soll in einem Pitch eine aufwendige Markenerarbeitung/Kampagne entstehen. Und für den zweiten, arbeitsreichen Teil gibt es 2.000 Euro.

Wir schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen an keinen Ausschreibungen teil, bei denen Auftraggeber ihre Dienstleister unter dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlen. Deswegen bitten wir Sie, uns mitzuteilen, was für die Vergütung von 2.000 Euro für die zweite Stufe erarbeitet und präsentiert werden soll. Herzlichen Dank für eine kurze Antwort …

Die Antwort kam 2 Stunden später:


Sehr geehrter Herr X,

die STADT UND LAND als öffentlicher Auftraggeber zahlt selbstverständlich die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne. Dies erwarten wir auch von unseren Auftragnehmern, daher ist die gem. BAVG notwendige Erklärung zur Einhaltung der Mindestlöhne und Tarifverträge den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die in den Ausschreibungsunterlagen angeführten 2.000 € sollen als Entschädigung für die Teilnahme am Pitch in der 2. Stufe des Verfahrens dienen, keinesfalls als Honorar.

Wow. Wir bedanken uns für die gute Idee:


Sehr geehrte Frau Stadt und Land,

vielen Dank für den praktischen Hinweis.

Wir werden von Ihrem Vorgehen inspiriert unseren Mitarbeitern demnächst zum Unterlaufen der Mindestlohngesetzgebung das „Gehalt“ in „Entschädigung“ umtitulierten.
 Sofern uns dies gelingt, nehmen wir gerne an Ihrer Ausschreibung teil und können die entsprechende Erklärung ruhigen Gewissens unterschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
kakoii

 

 

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Die Berliner Frauenbeauftragte diskriminiert uns

Die Berliner Frauenbeauftragte diskriminiert uns

Es gibt Tage, da stolpert Berlin über die eigenen Füße – und verheddert sich anschließend in der Aktenlage. Heute ist ein solcher Tag. Unser Ärger gilt einer Instanz, die man eher auf der Seite unerschütterlicher Fairness verortet hätte: der Berliner Frauenbeauftragten. Dass öffentliche Ausschreibungen in der Hauptstadt ein Geschmäckle haben, ist kein Gerücht, sondern Hauptstadtfolklore: […]

Die Berliner Frauenbeauftragte diskriminiert uns

Es gibt Tage, da stolpert Berlin über die eigenen Füße – und verheddert sich anschließend in der Aktenlage. Heute ist ein solcher Tag. Unser Ärger gilt einer Instanz, die man eher auf der Seite unerschütterlicher Fairness verortet hätte: der Berliner Frauenbeauftragten.

Dass öffentliche Ausschreibungen in der Hauptstadt ein Geschmäckle haben, ist kein Gerücht, sondern Hauptstadtfolklore: Man munkelt von Kungelei, klagt über Inkompetenz, während am Stadtschloss noch der Putz bröckelt. Nun aber stießen wir auf eine Episode, in der sich Diskriminierung – jawohl, Diskriminierung (sic!) – gegen die wendet, die brav nach Regelbuch vorgehen.

Anfang Juli ereilte uns die Einladung zu einer beschränkten Ausschreibung: eine Kampagne gegen Gewalt an Frauen, Kernstück ein Kinospot, flankiert von Werbemitteln. Ideen waren laut Text ausdrücklich nicht gefordert; verlangt wurde allein eine Kostenkalkulation. Doch wie kalkuliert man einen Film, der noch gar nicht erdacht ist? Wir griffen zum Hörer. Auf der Gegenseite Frau I., Leiterin des Referats für Frauen in besonderen Konflikt- und Lebenslagen: höflich, verbindlich, aber unnachgiebig – Vorschriften seien Vorschriften, Sinn hin oder her.

Wir gaben nach und reichten – wider das Papier, aber im Geist der Praktikabilität – drei exemplarische Spot-Ideen ein, um daran die Produktionskosten aufzuhängen. Zwei Monate Stille; dann die Absage. Auf unsere Nachfrage antwortete Frau I.: “Ausschlaggebend für unsere Entscheidung war vor allem die Frage der künstlerischen Gestaltung des Kinospots, bei dem uns ein anderes Angebot mehr überzeugt hat. ”

Wir dachten uns: “Moment mal. Das Einreichen von Ideen war in der Ausschreibung nicht gefordert und kann somit doch kein Entscheidungskriterium sein.” Logik simpel wie ein Stoppschild, aber offenbar zu kühn für den Vergabedschungel.

Unsere Bitte um Aufklärung prallte ab; Frau I. verwies nur noch auf den Ausschreibungstext. Also landete das Konvolut bei unserer Anwältin. Ihr Urteil: eine „Ausschreibungs-Blase“, gestrickt ohne Sachverstand, im offenen Widerspruch zu § 27 VOL/A. Wir verfassten einen dreiseitigen Brief – höflich in der Form, gnadenlos in der Sache – und schickten ihn an Frau I.

Die Antwort kam prompt und klang nach Ausstiegssignal:

“Sehr geehrter Herr xyz,

ich möchte abschließend zu Ihrer Frage Stellung nehmen. In der Ausschreibung vom 2.07.2009 wurde deutlich darauf hingewiesen, dass Sie mit der Abgabe des Angebots den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bewerber gem. § 27 VOL /A unterliegen. Zu einer Angabe von zusätzlichen Gründen bei der Ablehnung Ihres Angebots sind wir daher rechtlich nicht verpflichtet. Mit freundlichem Gruß Gabi I.”

Ein Abgesang auf Transparenz, intoniert im Modus des Paragraphenreitens. Zurück bleibt die Erkenntnis, dass Diskriminierung manchmal neue Wege geht: Sie trifft jene, die sich an die Regeln halten, während andere mit kreativem Überschuss punkten.

Oder, wie ein Berliner Kabarettist es unlängst passend zur Causa Frauenbeauftragte formulierte: “Sehn’ Se, Det Is Berlin!“

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Agenturpitch Auswahlprozess: Passende Agentur beim Pitch für Werbeagentur und Agentur-Pitch finden

Sie möchten uns als Agentur zu einem Pitch einladen?

Agentur Pitch geplant? Die richtige Herangehensweise zur Agentur auszuwählen Ein Agenturpitch gehört zu den häufigsten gewählten Methoden für die Auswahl einer Werbeagentur. Doch ist diese Art des Wettbewerbs wirklich die beste Lösung, um eine passende Agentur zu finden? Wenn Sie eine Agentur für Ihre Bedürfnisse finden möchten, sollten Sie strukturiert vorgehen und den Auswahlprozess durchdenken. […]

Sie möchten uns als Agentur zu einem Pitch einladen?

Agentur Pitch geplant? Die richtige Herangehensweise zur Agentur auszuwählen

Ein Agenturpitch gehört zu den häufigsten gewählten Methoden für die Auswahl einer Werbeagentur. Doch ist diese Art des Wettbewerbs wirklich die beste Lösung, um eine passende Agentur zu finden? Wenn Sie eine Agentur für Ihre Bedürfnisse finden möchten, sollten Sie strukturiert vorgehen und den Auswahlprozess durchdenken.

Ein Agentur-Pitch stellt einen Wettbewerb dar, in dem mittels einer Ausschreibung ausgewählten Agenturen (meist sind es drei und nicht mehr, manchmal sogar weniger, die zur Präsentation eingeladen werden) dem Auftraggeber individuell erarbeitete Lösungen präsentieren. Die Grundlage für den Pitch bildet ein umfangreiches Briefing und eine darauf aufbauende Konzeption. Die obsiegende Agentur wird mit einem Etat honoriert.

Meist wird dabei erwartet, dass die Agentur kostenfrei arbeitet oder zu einer Vergütung unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Der Lohn für die teilnehmenden Agenturen ist bei einem erfolgreichen Pitch häufig nur die Aussicht auf den daraufhin vergebenen eigentlichen Auftrag. Trotzdem machen viele Agenturen mit bei Pitchs.

Phasen eines Pitches: Briefing und Rebriefing für die beste Agentur

Die Aufgabenstellung: Grundlage für den erfolgreichen Pitch

Die wesentliche Schnittstelle zwischen dem Unternehmen und den Agenturen bildet das Briefing. Hier wird definiert, inwieweit die Aufgabenstellung im Sinne des Unternehmens verstanden wurde. Ein strukturierter Auswahlprozess beginnt mit einem klaren Briefing, gefolgt von einem Rebriefing, um sicherzustellen, dass alle teilnehmenden Agenturen die gleichen Informationen erhalten.

Der Erhalt des Briefings sollte für alle Kandidaten zeitgleich erfolgen, um faire Bedingungen zu schaffen. Die Aufgabenstellung im Sinne des Unternehmens muss klar kommuniziert werden, damit jede Agentur ihre Expertise optimal einsetzen kann.

Bewertungskriterien und Zeitrahmen für den Agentur Pitch definieren

Bevor Sie mehrere Agenturen zu Agentur Pitches einladen, sollten Sie klare Bewertungskriterien festlegen. Die Kultur der Agentur, deren Expertise und die Qualität der Präsentation sind entscheidend für den Erfolg eines Agenturpitches. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um die richtige Agentur zu finden – eine langfristige Zusammenarbeit mit der Agentur erfordert genügend Zeit für die Entscheidung.

Die Auswahl der Agenturen sollte sorgfältig erfolgen. Ein überschaubarer Kreis ermöglicht es, dass jede Agentur ihre Vorschläge fundiert erarbeiten kann. So wird sichergestellt, dass die Ziele des Unternehmens optimal berücksichtigt werden.

Vergütung beim Pitch: Warum Honorar wichtig ist

Die Teilnahme an unbezahlten Pitches ist problematisch für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Eine faire Vergütung zeigt, dass Sie die Agentur als gleichberechtigten Partner betrachten und Wert auf deren Dienstleistung legen. Unternehmen und Agentur profitieren von einem fairen Umgang miteinander.

Schulterblick: Alternativen zum klassischen Pitch

Empfehlung für einen Workshop-Ansatz

Auftraggeber und Agentur suchen zunehmend nach Alternativen zum klassischen Verfahren – eine Entwicklung, die sich positiv auf die Branche auswirkt. Das traditionelle Format liefert bei komplexen Aufgabenstellungen oft keine befriedigenden Antworten mehr. Die beste Alternative: Ein Workshop-Format.

Während es bei einem Pitch häufig darum geht, dass Agenturen sich mit vorgefertigten Ideen in einer Präsentation zeigen, arbeiten beim Workshop Kreative und Auftraggeber wie in einer realen Arbeitssituation zusammen. Der Informationsfluss kommt beiden Seiten zugute. Man lernt sich im Arbeitsprozess besser kennen als bei einem theatralischen Auftritt.

Auswahl des besten Dienstleisters: Qualität vor Quantität

Für die Auswahl des besten Dienstleisters für die Betreuung Ihrer Marketing- und Kommunikationsziele sollten Sie die Agentur genau prüfen. Die Auswahl einer Werbeagentur erfordert einen durchdachten Ansatz. Eine Referenz oder Empfehlung kann oft mehr aussagen als die beste Präsentation.

Passende Agentur auswählen: Erfolgreiche Zusammenarbeit als Ziel

Die Entscheidung für eine Agentur treffen

Bei der Agentursuche geht es nicht nur um die Qualität der Präsentation, sondern um die Frage: Kann diese Agentur bieten, was für eine langfristige Partnerschaft nötig ist? Die Herangehensweise sollte darauf ausgerichtet sein, eine passende Agentur zu finden, die wirklich zu den eigenen Bedürfnissen passt.

Kurz und knapp: Was Sie beim Pitch beachten sollten

  • Strukturiert vorgehen: Definieren Sie vorab Ihre Marketing-Ziele und die Art des Contests
  • Fairness: Alle weitere Agenturen sollten die gleichen Informationen erhalten
  • Realistische Erwartungen: Eine gute Zusammenarbeit basiert auf mehr als nur der Performance in der Ausschreibun
  • Vergütung bedenken: Auch entsprechende Leistungen sollten angemessen vergütet werden

Die Agentur für Ihre Bedürfnisse finden Sie am besten, wenn Sie sich genügend Zeit für den Entscheidungsprozess nehmen und verschiedene Aspekte berücksichtigen.

Bevor Sie nun weiterlesen, schauen Sie sich dieses Video der kanadischen Werbeagentur Zulu Alpha Kilo an. Ein Agenturvertreter fragt eine Architektin, einen Fitnesstrainer und einen Pizzabäcker, ob sie ihre Leistung  “pitchen” wollen. Natürlich mit den branchenüblichen Versprechungen, dass daraus vielleicht auch mehr werden könnte. Vielleicht. Vielleicht aber auch nicht. Die Antworten sind erhellend.


Das Video wird von YouTube eingebettet und erst beim Klick auf den Play-Button von dort geladen und abgespielt. Ab dann gelten die Datenschutzerklärungen von Google.

 

Fazit: Ist der Agenturpitch die richtige Methode für die Agentur zu finden?

Das ist in etwa so, als würden Sie in fünf gute Restaurants gehen, sich ein mehrgängiges Gourmetmenü vom Küchenchef persönlich zubereiten lassen und dann nur in dem Restaurant bezahlen, in dem es Ihnen am besten geschmeckt hat. Vielleicht lassen Sie auch ein Trinkgeld zurück und betonen, dass das ja schon ganz anständig sei.

Das klingt unverschämt oder gar absurd? Das finden wir auch. Und es erübrigt sich die Frage, ob ein Wettbewerb die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit sein kann oder für die Entscheidung für eine Agentur.

Eine alternative Herangehensweise, wie etwa ein Workshop-Format, kann sowohl der Agentur als auch dem Unternehmen bessere Einblicke in die Arbeitsweise und Kultur der jeweils anderen Seite geben. So wird die Auswahl zu einer fundierten Entscheidung und die spätere Zusammenarbeit zu einem Erfolg.

Wenn Sie offen sind für einen Partner auf Augenhöhe und eine faire Auswahl anstreben, sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Lassen Sie uns reden

Sie möchten mehr erfahren, fragen sich, ob wir Expertise in Ihrer Branche haben? Oder Sie haben ein konkretes Briefing auf dem Tisch? Dann lassen Sie uns reden. Wir teilen gerne unser Know-How in einem kostenlosen Erstgespräch. Anruf oder Mail genügt.

Stefan Mannes
Geschäftsführer / Partner
kakoii Berlin
Telefon: 030 440 3232 8
berlin(Replace this parenthesis with the @ sign)kakoii.de

 

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