Kuriosa

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Kategorie: Kuriosa — 30. September 2009 Kommentare deaktiviert

Verbrauchermagazine machen es vor. Stiftung Warentest, die Computerzeitschrift ct und viele andere machen sich zum Anwalt von Verbrauchern und berichten über deren Leidensgeschichten in Sachen Produkte und Services. Und es hilft. So manch ein Konzern oder große Marke reagiert erst auf berechtigte Kritik, wenn er seinen Namen in einem Artikel wieder findet.

Wir tun hier das gleiche: mit redaktionellem Anspruch, als Glosse und – wie wir meinen – mit Recht.

Wir wünschen allen beteiligten viel Vergnügen.

Kunden, die man nicht haben möchte. Heute: die Berliner Frauenbeauftragte

Kategorie: Agentur, Kuriosa — 29. September 2009

Öffentliche Ausschreibungen haben in Berlin einen zweifelhaften Ruf. Die Vorwürfe reichen von vorsätzlichen Absprachen bis zur fahrlässigen Inkompetenz. Der derzeit bekannteste Fall im Gespräch ist die Auftragsvergabe des Berliner Stadtschlosses.

Wir hatten nun Gelegenheit uns über die Berliner Frauenbeauftragte zu ärgern, die Bewerber bei Ausschreibungsverfahren diskriminiert (sic!).

Anfang Juli erreichte uns die Bitte an einer beschränkten Ausschreibung teilzunehmen für eine Kampagne, die Gewalt gegen Frauen thematisiert. Gefragt war in diesem Fall eine Kostenkalkulation für einen Kinospot und weitere Werbemittel. Da laut Ausschreibungstext keine Ideen einzureichen waren, kontaktierten wir die Verantwortliche, eine freundliche Frau I., (Leiterin des Referats für Frauen in besonderen Konflikt- und Lebenslagen, Abteilung Frauen und Gleichstellung, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen).

Wir schilderten Ihr die Problematik einen Spot zu kalkulieren, der noch garnicht erfunden war. Da Frau I. leider auf ihre Vorschriften verwies, die gültig seien unabhängig von der Tatsache, ob es der Sache helfe oder nicht, entschieden wir uns drei exemplarische Ideen einzureichen um daran Produktionskosten zu erklären.

Zwei Monate später erreichte uns eine Absage. Auf unsere freundliche Nachfrage nach den Entscheidungskriterien schrieb uns Frau I. “Ausschlaggebend für unsere Entscheidung war vor allem die Frage der künstlerischen Gestaltung des Kinospots, bei dem uns ein anderes Angebot mehr überzeugt hat. ”

Wir dachten uns: “Moment mal. Das Einreichen von Ideen war in der Ausschreibung nicht gefordert und kann somit doch kein Entscheidungskriterium sein.” Es ist zwar nachzuvollziehen, dass man ein eingereichtes Treatment spannend findet, aber ein klarer Bruch der Ausschreibungsrichtlinien und eine klare Diskriminierung von Bietern, die keine “künstlerische Gestaltungen” eingereicht haben.

Wir baten höflich Frau I. dies aufzuklären. Doch diese verwies kurz angebunden nur auf den Ausschreibungstext.

Den gaben wir daraufhin unsere Anwältin, mit der Bitte einer klärenden Durchsicht. Ihre Einschätzung: Das Ausschreibungsdokument ist in weiten Teilen eine offensichtlich ohne den notwendigen Sachverstand erstellte „Ausschreibungs-Blase“, die keinen vergleichbaren Inhalt zur Voraussetzung machte. D.h. bereits die Formulierung der Ausschreibung verstieß grob gegen die zwingend einschlägigen Vergabevorschriften (§ 27 VOL /A).

Alles in allem wurde es ein dreiseitiger Brief, der an Frau I. versendet wurde mit zahlreichen Hinweisen auf die verschiedenen Fehler bei der Ausschreibung.

Doch die Leiterin des Referats für Frauen in besonderen Konflikt- und Lebenslagen fühlte sich in dieser Lage offensichtlich gar nicht wohl und hatte keinerlei Lust einen Konflikt auch noch zu verlieren. Sie zog die Notbremse. Bei unserer Anwältin meldete sie sich kurz und prägnant per E-Mail:

“Sehr geehrter Herr Mannes,

ich möchte abschließend zu Ihrer Frage Stellung nehmen.
In der Ausschreibung vom 2.07.2009 wurde deutlich darauf hingewiesen, dass Sie mit der Abgabe des Angebots den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bewerber gem. § 27 VOL /A unterliegen. Zu einer Angabe von zusätzlichen Gründen bei der Ablehnung Ihres Angebots sind wir daher rechtlich nicht verpflichtet.
Mit freundlichem Gruß
Gabi I.”

Wie schrieb ein Berliner Kabarettist unlängst so schön:

Sehn’ Se, Det Is Berlin!

Kunden, die man nicht haben möchte. Heute: Blacknoise Noiseblocker

Kategorie: Kuriosa — 12. September 2009 Kommentare deaktiviert

Das Thema der gemeinsamen Designfindung mit dem Kunden ist so alt wie der Beruf des Gestalters selbst. Kunden möchten optimale Ergebnisse und Gestalter müssen sich absichern, um nicht der Geschmackswillkür ihrer Auftraggeber ausgeliefert zu sein. Meist hilft eine sachliche und höfliche Diskussion, um Projekte gemeinsam zum Erfolg zu führen. Manchmal nicht.

Ein Beispiel für letzteres zeigt unser aktuelles Projekt für die Hildener Firma Blacknoise, welche uns mit einem Packaging-Relaunch für einen ihrer Blacknoise-Lüfter beauftragte. Ein spannendes Projekt, denn man hatte uns explizit darauf hingewiesen, dass wir vollkommen frei von dem bisherigen CD agieren könnten. Farben, Formen, Schrift – selbst das Logo könnten wir gerne nochmals überdenken. So freuten wir uns sehr, anstatt der vertraglich vereinbarten 2 Entwürfe schließlich insgesamt 5 Verpackungslinien und rd. 10 Variationen zu präsentieren.

Doch nun brach eine fast Shakespearianische Tragödie über uns herein. Die Blacknoise Geschäftsführung beantwortete unsere 61-seitige Präsentation mit einer 8-zeiligen Mail: Man sei ” in jeder Hinsicht enttäuscht”. Für sie sei es “keine Profiarbeit”. Die Entwürfe seien “zu bunt, zu simpel und sehen einfach billig aus”. Da wunderten wir uns sehr. Insbesondere, wenn man die bisherigen Noiseblocker Designs vor Augen hat.

Nun müssen dem Kunden nicht automatisch alle Entwürfe gefallen und wir hätten uns sehr gefreut doch mehr Details zu erfahren, da es normalerweise zu Packagingentwürfen viel zu sagen gibt: Verpackungsform, Verwendung von Sichtfenstern, Farbwelten, Formen, Materialien, Veredelungen, Typographie und vieles mehr.

Doch leider wissen wir bis heute nichts. Nicht einmal, welche der Verpackungslinien nun bunt, welche, simple und welche davon nun als billig zu betrachten ist. Um sich vorsorglich abzusichern, schrieb man uns, dass “Dritte” bestätigt hätten, dass es ganz sicher keine “Profiarbeit” sei. Achja und natürlich wolle man ganz schnell von dem Auftrag zurücktreten, ganz sicher nicht bezahlen und noch viel sicherer nicht, was bisher geleistet wurde.

Das war auch in unserer Agenturgeschichte neu. Pitches, Wettbewerbspräsentationen haben ihre eigene Problematik. Aber ein normaler Designauftrag, der vom Kunden nach Präsentation der Entwürfe auf Basis von Geschmacksgründen und unter Berufung auf eine geheimisvolle Jury von “Dritten” aufgrund vorgeblich mangelnder Schöpfungshöhe angefochten wird?

Unser Fehler lag möglicherweise darin, uns gutgläubig auch des Noiseblocker Logos anzunehmen. Das war zwar nicht Teil des Auftrages, aber man hatte uns gesagt, man würde sich über (unberechnete) Anregungen sehr freuen. Uns war nämlich aufgefallen, dass das Noiseblocker Logo so gar nicht aussieht, als würde es Geräusche blocken, sondern eher aussenden. Eine Marke, die sich dem Schallschutz verschrieben hat, als Geräuschverursacher in der Lesart gängiger Ikonographie?

Dienstleiser, die man nicht haben möchte. Heute: Firma Horizont Berlin

Kategorie: Kuriosa — 7. Februar 2009 Kommentare deaktiviert

bild-2Besuch von der Firma Horizont Berlin. Anlass war ein Defekt der Agenturspülmaschine. Horizont hatte sich in den Gelben Seiten als kompetent und schnell präsentiert. Schnell war man dann auch – und zwar mit der Diagnose. Zwei Monteure  stellten binnen 5 Minuten einen Defekt der Pumpe fest und verkündeten, man müsse die Maschine mitnehmen. Als einer unserer Mitarbeiter dies verneinte, weil man gerne noch eine zweite Meinung hören wollte, stellten die Monteure plötzlich fest, dass dies nun nicht mehr unter die 18,- Euro Kostenvoranschlags-Pauschale fiele, sondern bereits ein Reparaturversuch gewesen sei.

Besuch von der Firma Horizont

Werbetext der Firma Horizont. Man beachte, dass die Autoren sowohl "ehrlich" als auch "sensibel" für nennenswert erachten.

Interessant wurde es dann bei unserem Versuch, eine Quittung zu bekommen. Erst nach mehrmaligem Nachfragen war man bereit, uns ein solches Dokument auszuhändigen. Höflich fragten wir darauf nach den Namen der beiden Monteure, um dies für eine spätere Beschwerde festzuhalten. Einer der beiden gab uns missmutig Auskunft, nahm aber gleich den zweiten beiseite und meinte “der hat damit nix zu tun. Der Name tut nichts zur Sache.” Danach versuchte man uns zu überreden, die bereits ausgestellte Quittung wieder auszuhändigen. Dort hatte man vorsorglich auch notiert, dass man uns die Spülmaschine in repariertem Zustand wieder übergeben hätte.

Nachspiel 1: Ein daraufhin gerufener Miele-Servicetechniker stellte binnen 5 Minuten fest, dass die Horizont-Diagnose falsch war. Die Maschine war keineswegs defekt, sondern es handelte sich um ein Problem mit dem Wasserdruck des Hauses.

Nachspiel 2: Ein höfliches Schreiben an die Geschäftsführung von Horizont mit dem Hinweis auf die falsche Diagnose der “Fachleute”, das nicht-Einhalten der KVA-Pauschale und das höchst seltsame Gebaren bei der Frage nach Rechnung und Personalien wurde damit beantwortet, dass sehr wohl alles mit rechten Dingen zugegangen sei und es einen seriösen Reparaturversuch gegeben habe, den wir verhindert hätten.

Nachspiel 3: Die Berliner Handwerkskammer, die wir auf die Firma Horizont hingewiesen haben, gab uns die freundliche Rückmeldung, sie wäre eine Organisation mit Zwangsmitgliedschaft und nicht für die Seriösität ihrer Mitglieder verantwortlich.

Kunden, die man nicht haben möchte. Heute: THW Berlin

Kategorie: Kuriosa — 30. März 2007 Kommentare deaktiviert

Es gibt zahlreiche Richtlinien zur Vergabe von Aufträgen an externe Dienstleister, sprich Agenturen, die besonders bei öffentlichen Einrichtungen immer wieder zu skurilen Auswüchsen führen. In fast allen Fällen gibt es bereits eine Agentur des Vertrauens und man hat das Problem, trotzdem Vergleichsangebote einholen zu müssen, die aber eigentlich keinesfalls einen Zuschlag erhalten sollten. Eine sehr typische Anfrage dieser Art erreichte uns vor einigen Tagen, die wir hier auszugsweise publizieren wollen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erbitte ich ein Angebot bis zum 30.03.07, 11.00 Uhr über folgende Leistungen (bitte Einzelleistungen detailliert ausweisen): (…)

a) Gestaltung und Bereitstellung einer Druckvorlage für eine Druckerei zum Druck von 6 Visitenkarten. Der Visitenkartenkopf müßte in Anlehnung der bei Ihnen vorliegenden Gestaltungsrichtlinie für Visitenkarten unter (…) verändert werden.

b)
Gewährleistung der Druckabwicklung über die Rahmenvertragsagentur der Bundesanstalt THW. Hinweis: Die Druckkosten habe ich bereits bei der Rahmenvertragsagentur angefragt. (…)

Mit freundlichem Gruß
xxxx xxxxxxxxx
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Länderverband Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt

Zusammengefasst: Das THW schreibt über eine unpersonalisierte (Massen?-)Mail den Satz von 6 (!) Visitenkarten aus. Geschätzter Arbeitsaufwand: 1 Stunde. Es gibt bereits eine Agentur, die einen Rahmenvertrag mit dem THW hat. Die Druckabwicklung soll über diese erfolgen. Offensichtlich müssen aber die Satzarbeiten ausgeschrieben werden. Die Bemerkung “der bei Ihnen vorliegenden Gestaltungsrichtlinie” deutet darauf hin, dass der Text eigentlich für einen anderen Empfänger geschrieben wurde. Wow!

Positiv aufgefallen ist uns jedoch, dass es sich immerhin um keinen Pitch handelt. Wir wünschen dem THW Berlin – trotz der Unsicherheit, wie die Kreation aussehen wird – eine erfolgreiche Ausschreibung und der Rahmenvertragsagentur der Bundesanstalt viel Erfolg.

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